Lokale Agenda 21 - Aktuelles - Kinderarbeit
Internationale Kernarbeitsnormen
Die ILO (International Labour Organization; deutsch: Internationale Arbeitsorganisation - IAO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Die ILO arbeitet zu verschiedenen Gebieten des Arbeitsrechtes rechtsverbindliche Übereinkommen (Conventions) sowie Empfehlungen an die Mitgliedstaaten aus. 1998 definierte sie acht Übereinkommen, die als ILO-Kernarbeitsnormen bezeichnet werden:
- 182 Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
- 138 Übereinkommen über das Mindestalter der Zulassung zur Beschäftigung
- 111 Übereinkommen über Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz
- 87 Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes
- 98 Übereinkommen über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechts und des Rechts zu Kollektivverhandlungen
- 29/105 Übereinkommen zur Abschaffung der Zwangsarbeit
- 100 Übereinkommen über gleiche Entlohnung
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