Katzenkastration für den Tierschutz

| Ordnung Soziales Erstellt von Robl, Julia

Bisher haben sich nur wenige Katzenhalter gemeldet und ihre Katzen kastrieren und registrieren lassen. Um auf die Kastrationspflicht aufmerksam zu machen und nachhaltig über den Sinn und Zweck zu informieren, hat das Amt für Verbraucherschutz einen Flyer herausgegeben

Seit rund zwei Jahren gilt die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Sie soll die Population eindämmen und so Katzen vor Krankheiten und Verletzungen schützen, die durch Revierkämpfe verursacht werden. Bisher haben sich nur sehr wenige Katzenhalterinnen und -halter gemeldet und ihre Katzen kastrieren und registrieren lassen. Um auf die Kastrationspflicht aufmerksam zu machen und nachhaltig über den Sinn und Zweck zu informieren, hat das Amt für Verbraucherschutz der Stadt Düsseldorf ein Faltblatt herausgegeben.

Die Gründe, warum viele ihrer Pflicht als Tierhalterinnen und -halter von Freigänger-Katzen nicht nachkommen, sind vielfältig. Doch für die Tiere bedeutet der Geschlechtstrieb in erster Linie Stress. Denn die unkastrierten Kater und Katzen streunen auf der Suche nach einem Partner tagelang umher, legen dabei oft weite Strecken zurück und laufen so beispielsweise Gefahr, überfahren zu werden. "Hauskatzen und verwilderte Katzen haben sich unkontrolliert vermehrt. Viele sind verwahrlost, krank und von Flöhen und Würmern befallen. Damit jedoch die Katzenpopulation erfolgreich und nachhaltig eingedämmt werden kann, muss die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen strikt eingehalten werden", betont der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz, Klaus Meyer, an die Katzenhalterinnen und -halter, die aus falsch verstandener Tierliebe ihre Katzen nicht kastrieren und registieren lassen.

Der Rat der Stadt Düsseldorf hat eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen erlassen. Die Verordnung gilt bereits seit dem 26. Dezember 2016. Ziel ist es, die Anzahl der Katzen zu reduzieren, dadurch Revierkämpfe zu vermeiden und so Katzen vor Schäden und Schmerzen zu bewahren. Die Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet, das damit als Schutzgebiet ausgewiesen ist.

Flyer für Halter freilaufender Katzen
Im Faltblatt des Amts für Verbraucherschutz wird detailliert erläutert, warum Freigänger-Katzen zu kastrieren und zu kennzeichnen sind. Welche Vorteile eine Kastration hat und was Halterinnen und Halter organisatorisch beachten müssen, wird ebenso dargestellt. Der Flyer ist in städtischen Einrichtungen, Tierarztpraxen, in Zoohandlungen und im Tierheim ausgelegt.

Auch der Katzenschutzbund Düsseldorf e. V. informiert mit einem neuen eigenen Faltblatt zum Thema. Die städtische Publikation stellt darüber hinaus Kontaktdaten und Hinweise zur Registrierung der Katzen beim Amt dar. "Dank der Mithilfe solcher Vereine aus Düsseldorf wird die Aufklärung verbessert und das Problembewusstsein geschärft", würdigt Meyer das Engagement der Katzenschützerinnen und -schützer. Der Katzenschutzbund appelliert an alle Besitzerinnen und Besitzer freilaufender Katzen, der Verordnung zu folgen und die Kastration und Kennzeichnung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt vornehmen zu lassen.

Verfahren zur Kennzeichnung und Registrierung
Katzenhalterinnen und -halter müssen Freigänger-Katzen eindeutig und dauerhaft, entweder durch einen Mikrochip oder durch eine Tätowierung, kennzeichnen lassen. Katzen müssen außerdem in einem vom Amt für Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf geführten Register eingetragen werden.

Für die Registrierung sind einige Angaben nötig. Dazu gehören die Daten des Mikrochips oder die Tätowier-Nummer, Name und Anschrift des Halters, vorhandene Fortpflanzungstätigkeit der Katze (kastriert oder sterilisiert) und Identifikationsmerkmale der Katze, beispielsweise Fellfarbe oder -zeichnung. Zudem müssen Änderungen oder eine mögliche Löschung der Daten gemeldet werden.

Ein Verstoß gegen die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in der Landeshauptstadt Düsseldorf kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Das Amt für Verbraucherschutz wird im Rahmen seiner grundsätzlichen Aufgabe im Einzelfall überprüfen, ob eine Freigänger-Katze kastriert und registriert ist.

Hintergrund: Katzenschutzverordnung
Letztendlich leidet nicht nur die einzelne Katze, sondern alle Tiere sind potentiell betroffen. Mit einem Anstieg der Katzenpopulation steigt auch die Zahl erkrankter und unterernährter Tiere - und die Population ist in Düsseldorf seit Jahren auf einem hohen Niveau. Katzen können im Jahr zwei Mal bis zu sieben Junge bekommen. Um eine Vermehrung zu verhindern, müssen weibliche und männliche Katzen ab dem fünften Lebensmonat kastriert werden. Die Kastration ist für den Tierarzt ein Routineeingriff, der unter Narkose vorgenommen und von den Katzen gut verkraftet wird. Auch die Kennzeichnung mittels Mikrochip oder durch Tätowierung ist vollkommen unproblematisch.

Weitere Informationen bekommen Katzenhalterinnen und -halter beim Amt für Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 0211-8993227. Die Katzenschutzverordnung ist online unter www.duesseldorf.de/stadtrecht/3/32/32-304.html und auf der Internetseite des Amtes für Verbraucherschutz www.duesseldorf.de/verbraucherschutz.html veröffentlicht.