Stadtrat beschließt Radweg Karlstraße/Worringer Straße

| Verkehr Stadtentwicklung Verwaltung Erstellt von Paulat, Volker

Der Rat der Landeshauptstadt hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. Oktober, die Ausführung und Finanzierung des Projektes Radweg Karlstraße/Worringer Straße beschlossen. Die Gesamtkosten dafür betragen 3.058.000 Euro (brutto).

Der Rat der Landeshauptstadt hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. Oktober, die Ausführung und Finanzierung des Projektes Radweg Karlstraße/Worringer Straße beschlossen. Die Gesamtkosten dafür betragen 3.058.000 Euro (brutto).

Im 1,3 Kilometer langen Abschnitt des Straßenzugs Karlstraße/Worringer Straße sind zwischen Stresemannplatz und Am Wehrhahn keine Radverkehrsanlagen vorhanden. Das soll sich jetzt ändern: Auf der gesamten Achse zwischen Stresemannplatz und Am Wehrhahn wird ein durchgehender 1,60 Meter breiter Radfahrstreifen auf der Fahrbahn markiert. Denn die Achse Karlstraße/Worringer Straße ist ein Schlüsselprojekt beim Ausbau des Radhauptnetzes in der Landeshauptstadt. Sie wird nach ihrer Fertigstellung eine zentrale Bedeutung für den innerstädtischen Radverkehr haben. Durch die Einrichtung des Radweges wird sich die Sicherheit für Radfahrer deutlich erhöhen.

Bisher hat die Fahrbahn in dem Bereich Karlstraße/Worringer Straße je nach Abschnitt bis zu sieben Fahrstreifen inklusive separater Abbiegespuren. Der Straßenzug weist an beiden Seiten Längsparkstreifen mit Bäumen und Gehwegen auf. Im Bestand sind Elemente der Barrierefreiheit nur an wenigen Überwegen und nach veraltetem Standard vorhanden. Die maximale Verkehrsbelastung liegt im Querschnitt bei über 30.000 Kraftfahrzeugen innerhalb von 16 Stunden. Im Norden und Süden schließen vorhandene Radverkehrsanlagen an. Auf der Karlstraße verkehren mehrere Buslinien.

Im Zuge des Radwegebaus werden an den nicht signalisierten Straßeneinmündungen die Furten rot eingefärbt. Der Radfahrstreifen wird als Sonderweg Radfahrer mit dem Verkehrszeichen 237 als Radweg beschildert. Parken und Halten auf dem Radfahrstreifen sind nicht zulässig. Der Radweg wird zusätzlich durch Radfahrerpiktogramme markiert.

Um die Leistungsfähigkeit des Straßenzuges zu erhalten und gleichzeitig Raum für beidseitige Radverkehrsanlagen zu gewinnen, muss die Flächenverteilung des Straßenraumes neu geordnet werden. Verkehrsinseln werden umgebaut oder kommen neu hinzu, der Eingriff in Seitenräume und Gehwege wird erforderlich, und Fahrspuren werden komplett neu markiert. Dadurch ist eine Erneuerungen der Fahrbahndecke und abschnittsweise auch der Tragschichten erforderlich. Der Straßenumbau soll mit Elementen der Barrierefreiheit nach den Vorgaben der aktuellen Gestaltungsstandards zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für Mobilitätsbehinderte erfolgen.

In Abwägung der Flächenverteilung der unterschiedlichen Nutzungen werden Fahrspurenbreiten von 3 Metern bei mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen angelegt. Es müssen neun Ampelanlagen erneuert und an die geplanten Verkehrsverhältnisse angepasst werden. Im gesamten Abschnitt entfallen durch die erforderlichen Eingriffe in die Seitenräume elf Parkstände für Autos ersatzlos.

Insgesamt müssen 18 Bäume weichen. 15 Bäume können durch Neupflanzungen an anderer Stelle im Straßenzug ersetzt werden.

In die Umorganisation nimmt die Verwaltung auch die Anregung des Rates auf, die problematische Linksabbiegesituation abzumildern, indem den bisher benachteiligten Linksabbiegern durch Umorganisation mehr Zeit zum Abbiegen gegeben wird. So kann der Rückstau reduziert werden.