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Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln

Wer sich in Deutschland aufhalten möchte, muss grundsätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Unter welchen Voraussetzungen ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, hängt auch vom Aufenthaltszweck ab.

Unabhängig vom Aufenthaltszweck setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel voraus, dass

die Passpflicht erfüllt wird,
der Lebensunterhalt gesichert ist und
die Einreisevorschriften beachtet wurden.

Ein Ausweisungsgrund darf nicht vorliegen (§§ 53 - 55 des Aufenthaltsgesetz) und sonstige Interessen der Bundesrepublik Deutschland dürfen nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.

Auf Grund gesetzlich geregelter Sachverhalte, zum Beispiel bei einigen Aufenthalten

aus humanitären Gründen oder
zum Familiennachzug

oder besonderer Umstände des Einzelfalles kann ausnahmsweise auf das Vorliegen einzelner Voraussetzungen verzichtet werden.

Die Erteilung einiger Aufenthaltstitel wird wird zusätzlich davon abhängig gemacht, dass

ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht,
ein Integrationskurs gemacht wird oder worden ist oder,
bestimmte sprachliche Voraussetzungen erfüllt werden.


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15. März 2010 | 11:30 Uhr

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