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Aktuelle Themen:

Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer können auf verschiedene Arten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einbürgerung durch Erklärung

Ein vor dem 1. Juli 1993 geborenes Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter kann die deutsche Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen durch Erklärung erwerben.
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Einbürgerung auf Antrag

Wer sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält, kann einen Anspruch auf Einbürgerung haben.
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Schon nach drei Jahren können Ehegatten und Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger einen Einbürgerungsanspruch haben
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Sonstigen Besonderheiten würden bei der Ermessenseinbürgerung berücksichtigt.
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Kinder ausländischer Eltern

Mit Geburt können Kinder, die nach dem 31.12.1999 in Deutschland geboren worden sind, neben der ausländischen auch die deutsche Staatsangehörikeit besitzen. Diese Feststellung trifft das Standesamt.
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Öffentlich rechtliches Namensrecht

Manchmal, oft bei Einbürgerungen, kommt es zu dem Wunsch, den Vor- oder Familiennamen zu ändern.
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Besonderes zum Staatsangehörigkeitsrecht

Staatsangehörigkeitsausweis
Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher
Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

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9. Februar 2012 | 23:45 Uhr

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