Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer können auf verschiedene Arten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einbürgerung durch Erklärung
Ein vor dem 1. Juli 1993 geborenes Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter kann die deutsche Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen durch Erklärung erwerben.weiter...
Einbürgerung auf Antrag
Wer sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält, kann einen Anspruch auf Einbürgerung haben.weiter...
Schon nach drei Jahren können Ehegatten und Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger einen Einbürgerungsanspruch haben
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Sonstigen Besonderheiten würden bei der Ermessenseinbürgerung berücksichtigt.
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Kinder ausländischer Eltern
Mit Geburt können Kinder, die nach dem 31.12.1999 in Deutschland geboren worden sind, neben der ausländischen auch die deutsche Staatsangehörikeit besitzen. Diese Feststellung trifft das Standesamt.weiter...
Öffentlich rechtliches Namensrecht
Manchmal, oft bei Einbürgerungen, kommt es zu dem Wunsch, den Vor- oder Familiennamen zu ändern.weiter...
Besonderes zum Staatsangehörigkeitsrecht
StaatsangehörigkeitsausweisAusweis über die Rechtsstellung als Deutscher
Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Übersicht der
Serviceseiten
Einbürgerung
Deutsche
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörig-
keitsausweis
Ausweis über die
Rechtsstellung als
Deutscher
Verzicht auf die
deutsche Staats-
angehörigkeit
Beibehaltung der
deutschen Staats-
angehörigkeit

