EU-Service
Staaten der Europäischen Union (EU)
Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Angehörige dieser Staaten benötigen für die Einreise und den Aufenthalt einen anerkannten, gültigen Pass oder Passersatz (Personalausweis). Visum- oder Aufenthaltstitelpflicht besteht nicht.
In den ersten drei Monaten ab Einreise besteht uneingeschränktes Aufenthaltsrecht. Danach muss eine so genannte Freizügigkeitsvoraussetzung erfüllt werden.
Freizügigkeit können habenErwerbstätige (selbständig oder unselbständig),
nicht Erwerbstätige (z.B. Studenten),
Familienangehörige (auch aus nicht EU/EWR-Staaten) oder
Daueraufenthaltsberechtigte (nach 5 Jahren)
Sonderregelungen für Schweizer Staatsangehörige
Zwischen der EU und der Schweiz besteht eine Vereinbarung, nach der Staatsangehörigen der Schweiz ein Aufenthaltsrecht eingeräumt wird, das dem von EU-Bürgerinnen und -Bürgern annähernd gleichgestellt ist.weiter...
Weiter führende Informationen
Übersicht über die Regelungen im Freizügigkeitsgesetz/EUTerminservice der Ausländerbehörde Düsseldorf
Für alle Angelegenheiten, die Sie bei der Ausländerbehörde Düsseldorf erledigen müssen, benötigen Sie einen Termin.zum Terminservice

