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Integration

Ein Ziel des am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetzes ist es, die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländerinnen und Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern und zu fordern.

Für die Erteilung einiger Aufenthaltstitel sowie für eine Einbürgerung wird neben Kenntnissen der deutschen Sprache auch verlangt, dass Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet vorhanden sind.

Eingliederungsbemühungen werden durch ein Grundangebot zur Integration unterstützt. Bestimmte Personen werden verpflichtet, an Integrationsmaßnahmen teilzunehmen, nämlich an einem

Integrationskurs.


Ein Integrationskurs umfasst einen

Sprachkurs
zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse

sowie einen

Orientierungskurs
zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland.

Integration
 

Übersicht der Serviceseiten

Integration im Aufenthalts- und Einbürgerungsrecht

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9. Februar 2012 | 22:01 Uhr

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