Integrationskurs
Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland wird seit 2005 (in Kraft treten des Zuwanderungsgesetzes) gefördert und gefordert.
Eingliederungsbemühungen werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt. Ausländerinnen und Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können. Der Integrationskurs umfasst einen
Sprachkursmit dem Ziel, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1) zu erlangen und einen
Orientierungskurs
zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland.
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Der Integrationskurs wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt, das sich hierzu privater oder öffentlicher Träger bedienen kann. Auf der Internetseite des BAMF finden Sie viele Informationen, unter anderem hierzu:
Was ist ein Integrationskurs
Inhalte und Ablauf
Sprachkurs - Einstufungstest und Themen - Orientierungskurs - Abschlussprüfung - Zertifikat Deutsch - Ablauf der Prüfungen
Anbieter und Teilnehmer
Teilnahmeverpflichtung - Teilnahmeberechtigung - Was kostet der Integraqtionskurs
Für jeden der richtige Kurs
Noch mehr Informationen zu den Integrationskursen
Das Amt für soziale Sicherung und Integration der Landeshauptstadt Düsseldorf
ist Ihnen ebenfalls bei der Suche nach dem richtigen Integrationskurs in Düsseldorf behilflich.
Bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
kann es zu Problemen kommen, wenn jemand einer Verpflichtung nicht nachgekommen ist, an einem Integrationskurs teilzunehmen.
Rechtsgrundlagen
§§ 43 bis 45 des AufenthaltsgesetzesIntegrationskursverordnung

