Terminvergabe bei der Ausländerbehörde
Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben in Düsseldorf. Wenn Sie etwas bei der Ausländerbehörde zu erledigen haben, benötigen Sie in vielen Fällen einen Termin, vor allem für
- Beantragung von Aufenthaltstiteln
- Abgabe von Einbürgerungsanträgen
- Abgabe von Verpflichtungserklärungen für Aufenthalte über drei Monate
- Beantragung eines deutschen Passersatzes
Einen Termin können Sie erhalten
- per Internet
Online-Formular zur Terminvergabe - per Post oder Fax
PDF-Formular zur Terminvergabe - persönlich
Dienstleistungszentrum - telefonisch
Hotline: 89-21020 Wenn niemand erreichbar ist, können Sie Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen; Sie werden schnellst möglich zurück gerufen.
Für diese Dienstleistungen benötigen Sie grundsätzlich keinen Termin
Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten
- Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung
- Ausstellung einer Verpflichtungserklärung für Touristen
- Antrag auf Neuausstellung eines Aufenthaltstitels, wenn Sie einen neuen Pass erhalten haben (Übertrag)
- Verlängerung eines Touristenvisums
- Anzeige über den Verlust eines ausländischen Passes
Aufenthaltsangelegenheiten nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU
- Ausstellung einer Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Freizügigkeitsbescheinigung)
- Ausstellung einer Bescheinigung des Daueraufenthalts
- Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte
- Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte
Leistungen, für die Sie keinen Termin benötigen, sowie allgemeine Informationen zum Aufenthalts- und Einbürgerungsrecht erhalten Sie im
Dienstleistungszentrum
- Wartebereich "A" für Ausländerinnen und Ausländer aus Staaten, die nicht der EU angehören,
- Wartebereich "B" für den EU-Service.
Ziehen Sie dort bitte eine Wartemarke.

