Bauaufsichtsamt - Häufig gestellte Fragen
Ich möchte ein Ladenlokal anmieten. Kann ich es einfach so nutzen?
Bevor Sie ein Ladenlokal anmieten, sollten Sie sich durch den Eigentümer anhand der Genehmigungspläne die genehmigte Nutzung zeigen und kopieren lassen. Sollten die Pläne nicht mehr vorliegen, können Sie mit Vollmacht des Eigentümers im Bauaktenarchiv des Bauaufsichtsamtes Einsicht in die Hausakten nehmen und die entsprechenden Pläne kopieren lassen.
Grundsätzlich sollten Sie dann bei dem für den gewählten Standort zuständigen Sachbearbeiter vorsprechen, der Ihnen sagen kann, ob Ihr geplantes Gewerbe eine Nutzungsänderung darstellt. Handelt es sich um eine Nutzungsänderung, wird der Sachbearbeiter Ihnen sagen, welche Unterlagen Sie benötigen. Hier können gegebenenfalls Forderungen hinsichtlich Stellplatznachweis, Brand- und Schallschutz, und so weiter auf Sie zukommen. Handelt es sich nicht um eine Nutzungsänderung, können Sie die Räume ohne weitere baurechtliche Genehmigung nutzen.
Weitere Informationen


