Anwohnerquartiersgaragen
Anwohnerquartiersgaragen
Der Bauherr hat für notwendige Stellplätze, die nicht gebaut werden können oder dürfen, einen Ablösebetrag an die Gemeinde zu zahlen. Diese Ablösebeträge werden zweckgebunden unter anderem zur Bezuschussung von Anwohnerquartiersgaragen verwendet. In diesen Quartiersgaragen werden für die Anwohner Stellplätze zur Verfügung gestellt.
Die Übersicht beinhaltet alle Anwohnerquartiersgaragen aus Ihrer näheren Umgebung sowie Informationen zu der genauen Lage, der Anzahl der Plätze, der Preise. Sofern Sie sich für eine oder auch verschiedene Garagen interessieren, können Sie sich für weitergehende Informationen mit dem in der Tabelle genannten Ansprechpartner (Rufnummer) der jeweiligen Quartiersgarage in Verbindung setzen.

