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Aktuelle Themen:

Maßnahmen aufgrund Bauleitplanung

Sowohl der Erwerb von Grundstücken, die für den Bau von Straßen benötigt werden, als auch die Rückübereignung von Flächen, die nicht mehr als Straße genutzt werden, an angrenzende Grundstückseigentümer fallen in den Bereich "Maßnahmen aufgrund Bauleitplanung".

Ob ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht und ob ein bestimmtes Grundstück davon betroffen ist, können Sie beim Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Düsseldorf erfragen.

Auskünfte über aktuelle Planungen hinsichtlich der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke erteilt das Stadtplanungsamt der Stadt Düsseldorf.


Eine weitere Aufgabe ist die Ausstellung von Bescheinigungen (Zeugnisse) über alle gesetzlichen Vorkaufsrechte der Stadt Düsseldorf an Grundstücken. Die Ausstellung der Bescheinigungen ist antragsabhängig und gebührenpflichtig. Der Antrag wird in der Regel von dem beurkundenden Notar gestellt. Mehr dazu...

Auch die Koordinierung von Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- und Genehmigungsverfahren der Stadt und Dritter (beispielsweise der Bau einer Kreisstraße, einer Bundesautobahn, von Straßenbahnanlagen, von Eisenbahnanlagen der Deutschen Bahn AG) fällt in den Aufgabenbereich "Maßnahmen aufgrund Bauleitplanung".

Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens werden die Planfeststellungsunterlagen zur Einsicht durch interessierte Bürgerinnen und Bürger ausgelegt. Mehr dazu...


Ansprechpartner

Name
Herr Stehl
Telefon
0211.89-96435
Telefax
0211.89-29080
Genaue Anfahrtsbeschreibung sowie Lageplan unter So finden Sie uns

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen finden Sie hier beantwortet!


Planfeststellungsverfahren

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21. Mai 2012 | 05:28 Uhr

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