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Planfeststellungsverfahren

Ob ein Planfeststellungsverfahren für den Bau oder die Änderung eines Vorhabens erforderlich ist, ergibt sich aus den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

Gegenstand der Planfeststellung ist ein Plan, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, der erkennen läßt, wo in welchem Umfang und in welcher Weise ein Vorhaben gebaut oder geändert wird.

Rechtsgrundlage:


Nach entsprechender Antragstellung wird der Plan bei der Stadt Düsseldorf für einen Monat jedermann zur Einsicht ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz Einwendungen gegen den Plan erheben.
Einzelheiten hierzu werden im Düsseldorfer Amtsblatt - konkret auf das Vorhaben bezogen- veröffentlicht. Ein entsprechender Hinweis erfolgt in den Tageszeitungen.

Hier geht es zu den aktuellen Planauslegungen.

Durch die Planfeststellung werden die öffentlich-rechtlichen Beziehungen im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben geregelt. Der Planfeststellungsbeschluss berechtigt den Vorhabenträger nicht unmittelbar private Rechte in Anspruch zu nehmen. Hierfür ist eine Einigung mit dem Betroffenen zum Beispiel durch Kaufvertrag zu erzielen.

Bei Planfeststellungsverfahren, die die Düsseldorfer Stadtbahn betreffen, ist das Amt für Verkehrsmanagement Ansprechpartner.
Das Umweltamt ist zuständig bei Planfeststellungsverfahren bzgl. Vorhaben nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Abgrabungsgesetz (AbgrabungsG).

Weitere Informationen



Ansprechpartner

Name
Herr Stehl
Telefon
0211.89-96435
Telefax
0211.89-29080
Genaue Anfahrtsbeschreibung sowie Lageplan unter So finden Sie uns

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen finden Sie hier beantwortet!


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21. Mai 2012 | 05:31 Uhr

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