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Städtebauförderung

Zur Finanzkoordinierung der Städtebauförderung gehören insbesondere die Verhandlungen mit dem Land bezüglich der Ausschöpfung der jährlichen Förderkorridore sowie die Stellung von Förderanträgen, Mittelabrufe und die Bewirtschaftung städtischer Haushaltsmittel, Erstellung von Sach- und Erfahrungsberichten sowie von Verwendungsnachweisen. Aber auch der Erlass beziehungsweise die Aufhebung von Sanierungssatzungen sowie die Erteilung von sanierungsrechtlichen Genehmigungen gehören kraft Sachzusammenhang dazu.

Rechtsgrundlagen:



Maßnahmen der Stadterneuerung

sind insbesondere

  • städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
  • Wohnumfeldverbesserungen
    wie die Gestaltung von Fußgängerbereichen und Straßen
  • Herrichtung von öffentlichen Grünflächen, Freizeitanlagen und Kinderspielplätzen
  • städtebauliche Einzelmaßnahmen
    wie beispielsweise der Umbau denkmalgeschützter Gebäude für soziale oder kulturelle Zwecke
  • Stadtlogistik und Stadtmarketing sowie
  • städtebauliche Planungen und Wettbewerbe.

Aktuelle Stadterneuerungsprojekte

sind beispielsweise


Weitere Informationen



Ansprechpartner

Name
Herr Nießen
Telefon
0211.89-96641
Telefax
0211.89-36642
Genaue Anfahrtsbeschreibung sowie Lageplan unter So finden Sie uns

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen finden Sie hier beantwortet!


Städtebauförderung

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21. Mai 2012 | 05:32 Uhr

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