Informationen zum Beirat für Menschen mit Behinderung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2007 die Satzung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung nach § 13 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) beschlossen. In dieser Satzung verpflichten sich Rat und Verwaltung, die Belange der Menschen mit Behinderung zu wahren und sie an der Entwicklung der Landeshauptstadt zu einer barrierefreien Kommune zu beteiligen.
Auf Grundlage der Satzung wurde ein Beirat für Menschen mit Behinderung eingerichtet. Er setzt sich aus Mitgliedern der Ratsfraktionen, der Behindertenorganisationen, des Seniorenbeirates sowie Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung zusammen. Die erste Sitzung des Beirates fand am 21. August 2008 statt.
Der Beirat kann aus seinen Reihen beratende Mitglieder in die verschiedenen Ausschüsse des Rates entsenden. Bei der Umsetzung der Ziele des BGG NRW berücksichtigen die Ausschüsse die vom Beirat empfohlenen Konzepte.
Der Beirat
- unterstützt den Rat, die Ausschüsse und die Verwaltung in Behindertenfragen
- fördert die Integration von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen
- trägt dazu bei, dass die Belange von Menschen mit Behinderung in den kommunalen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden
- gibt Empfehlungen zur Integration von Menschen mit Behinderung unter Beachtung der verschiedenen Behinderungsformen
- wirkt beim Aufbau eines behindertenpolitischen Netzwerkes mit
- ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen.


