Aktuelles

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Aktuelles

Hinweis:

Auf der Internetseite einfach-einreichen.de wird damit geworben, dass Beihilfen auch über diese Seite eingereicht werden können. Dies ist nicht richtig.

Bitte reichen Sie weiterhin Ihre Anträge persönlich über die Scanstelle in Detmold per Post oder APP ein.

Nach § 13 Abs. 1 BVO NRW wird eine Beihilfe nur auf Antrag gewährt. Der Beihilfeantrag muss vom Beihilfeberechtigten oder einer bevollmächtigten Person persönlich unterzeichnet sein.

 

Stammdaten für die beihilfeberechtigten Lehrkräfte der Schulämter Düsseldorf, Mönchengladbach und Wuppertal

Zur Berechnung Ihres Beihilfeanspruchs wird der aktuelle Stand Ihrer persönlichen Verhältnisse benötigt. Diese können mit folgendem Formular übermittelt werden.

Sofern Sie Zweifel haben, ob und wie sich die Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse auf die Beihilfe auswirkt, steht Ihnen das Team der Kundenberatung montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 9-12 Uhr unter 0211 - 89 21161 zur Verfügung.

 

Barrierefreier Beihilfebescheid:

Ab sofort bietet Ihnen das Competence Center Beihilfe an, Ihre Beihilfebescheide auch dauerhaft barrierefrei bekanntzugeben.

Der Antrag kann mit diesem Formular an die Zentrale Scanstelle Detmold, 32746 Detmold, gesendet oder als abfotografierter Antrag über die BeihilfeNRW App übermittelt werden.

Nach Festsetzung der Beihilfe wird von der Zentralen Scanstelle eine CD erzeugt und versendet, die eine Audiodatei mit dem vorgelesenen Bescheid enthält. Daneben erhält der Beihilfeberechtigte den Beihilfebescheid wie bisher in gedruckter Form. Die Erstellung der CDs erfolgt händisch, so dass die Produktion und der Versand mehr Zeit benötigen als der reine Briefversand des Bescheides.

 

Änderung der Beihilferegelungen

 

 für Personen mit Beihilfeanspruch nach beamtenrechtlichen Grundsätzen

           

  • Rechtsänderungen 2022
    Auf folgende Punkte möchten wir besonders hinweisen. Änderung 2022.
     
  • Rechtsänderungen 2021
    Auf folgende Punkte möchten wir besonders hinweisen. Änderung 2021.
     
  • Rechtsänderungen 2020
    Auf folgende Punkte möchten wir besonders hinweisen. Änderung 2020.
     
  • Rechtsänderungen 2019
    Auf folgende Punkte möchten wir besonders hinweisen. Änderung 2019.
     
  • Rechtsänderungen 2017
    Auf folgende Punkte möchten wir besonders hinweisen. Änderung 2017.
  • Auswirkungen der Corona-Pandemie auf beihilferechtliche Sachverhalte. Hinweis

 

für Personen, die als Tarifbeschäftigte noch Anspruch auf Beihilfe haben (Einstellung vor dem 01.01.1999)

  • Neufassung der Beihilfeverordnung für Tarifbeschäftigte ab 01.01.2012.
    Weitere Informationen Beihilfeverordnung .

 

Hinweise zu Unfällen und Schadensersatzansprüchen

Grundsatz

Werden Personen, die Beihilfe beziehen oder ihre beihilfeberechtigten Angehörigen durch einen Dritten verletzt, so bestehen unter Umständen Schadensersatzansprüche. Wenn Sie für die mit dem Schadenereignis in Zusammenhang stehenden Aufwendungen eine Beihilfe beantragen, dann gehen die Schadensersatzansprüche in Höhe der Beihilfeleistungen nach §81 LBG auf die Beihilfestelle über. Für diese Leistungen werden die Ansprüche dann durch das CC Beihilfe geltend gemacht. Unberührt hiervon bleiben jedoch Ihre eigenen zivilrechtlichen Ansprüche auf Leistungen, die nicht im Rahmen der Beihilfe erstattet werden (zum Beispiel Materialschäden, Schmerzensgeld und Ähnliches).

Beispiele für mögliche Unfälle

  • Verkehrsunfällen
  • Hundebisse
  • Sportunfälle
  • ärztliche Haftungsfälle
  • Reitunfälle
  • Unfälle aus Grundstücks- / Gebäudehaftung
  • Glatteis, herabstürzende Gegenstände
  • tätliche Angriffe
  • Unfälle im Ausland
  • und andere

Verfahren

Dem Beihilfeantrag fügen Sie bitte als Anlage den "Unfallbericht zum Antrag auf Zahlung einer Beihilfe" bei. Sofern Ihnen weitere relevante Unterlagen zum Unfall vorliegen, zum Beispiel: Polizeiprotokoll, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, Zeugenaussagen, anwaltlicher Schriftverkehr, Informationen der gegnerischen Versicherung oder Ähnliches, legen Sie bitte hierzu Kopien bei. Auch wenn eine Schuldfrage nicht oder noch nicht abschließend geklärt ist, sind die Unterlagen erforderlich. Ansprüche können auch aus Teilschuld geltend gemacht werden.

Liegen die Unterlagen vor, so werden Leistungen entsprechend der Beihilfeverordnung (BVO) für die Aufwendungen erbracht. Seitens des CC Beihilfe wird versucht mögliche Regressansprüche zu realisieren. (Unterlagen der Landesbediensteten werden an das zentrale Schadenersatzbüro der Bezirksregierung weitergeleitet)

Bitte kennzeichnen Sie alle Belege, die auch im weiteren Verlauf unter Umständen mit nachfolgenden Beihilfeanträgen eingereicht werden, mit "U" und dem Hinweis auf das Unfalldatum

Opfer von Gewalttaten

Opfer eines tätlichen Angriffs haben unter Umständen Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Zuständig für diese Leistungen ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Nähere Informationen sind über die Info-Hotline des LVR (0800-6546546) zu erhalten. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach dem Schadenereignis eingereicht werden. Auch hier können Sie zunächst Beihilfeleistungen in Anspruch nehmen, die dann durch das CC Beihilfe beim LVR geltend gemacht werden.

Dienstunfälle

Sind Ihnen krankheitsbedingte Aufwendungen im Zusammenhang mit Ihrer Diensttätigkeit entstanden (Dienstunfälle, hierzu gehören auch Unfälle auf dem Arbeitsweg), so wenden Sie sich bitte zur Abrechnung der Aufwendungen direkt an Ihre Personaldienststelle. Hierfür ist das CC Beihilfe nicht zuständig.

Gesetzliche Unfallversicherung

Schulkinder, Auszubildende, Studierende, sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen sind während des Besuchs der entsprechenden Einrichtung gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Unterricht, die Pausen, entsprechende Veranstaltungen und Ausflüge sowie den Weg von und zu der jeweiligen Einrichtung. In diesen Fällen übernimmt der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Kosten der ärztlichen Behandlung im Rahmen seiner Erstattungsvorschriften. Hierbei ist es wichtig direkt anzugeben, dass es sich um einen solchen Unfall handelt, damit unmittelbar eine Abrechnung mit der gesetzlichen Unfallkasse erfolgen kann.

Hinweis

Sind schadenbedingt auch Dienstausfallzeiten entstanden, melden Sie dies bitte Ihrer Personaldienststelle.

Weitere Informationen

Wenn Sie im Einzelfall Nachfragen haben, beraten wir Sie gerne. Telefonisch erreichen Sie uns Montag - Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr.
Ihre Kundenberatung im CC Beihilfe
Telefon: 0211-8921161
Telefax: 0211-8929342
Email: ccbeihilfe@duesseldorf.de

(Stand: Februar 2021)

Zu verwendende Formulare

Nutzen Sie ab sofort die neuen Antragsformulare mit weißem Hintergrund. Ältere Anträge und auf buntem Papier gedruckte Anträge verlieren ihre Gültigkeit.

 In erster Linie reicht der Vordruck "Beihilfeantrag - Kurzantrag" aus. Auch in Verbindung mit dem "Beihilfeantrag - Anlage Pflege" reicht der Vordruck "Beihilfeantrag - Kurzantrag" aus.

 Für Erst- oder Änderungsmeldungen verwenden Sie den "Beihilfeantrag - Erst- und Änderungsantrag".

Diese liegen zur Mitnahme im Bereich der Kundenberatung für Sie bereit oder können direkt aus dem Intranet (Formulare / Beihilfe) und Internet unter http://www.duesseldorf.de/beihilfe/f_formulare heruntergeladen werden. Somit steht Ihnen immer das aktuelle Formular zur Verfügung.

Beihilfenummer

 

Ihre Beihilfenummer hat sich ab März 2012 geändert (mit Ausnahme der von uns betreuten Lehrerinnen und Lehrer des Landes NRW). Die aktuelle Beihilfenummer finden Sie im Briefkopf Ihres Beihilfebescheides. Sie hat jetzt immer 11 Stellen und setzt sich wie folgt zusammen:

11100XXXXXX
feste Zahlenfolge unsere Zuordnung durch Zufall ermittelt

Aufgrund der Digitalisierung von Anträgen und Belegen ist es wichtig, sowohl den Antrag auf Beihilfe sowie sämtliche formlose Schreiben mit der neuen Beihilfenummer zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung der dazugehörigen Belege ist nicht erforderlich.


Falls Sie Ihre Beihilfenummer nicht kennen, haben wir Ihnen ein Formular zur Ermittlung der Beihilfenummer ins Netz gestellt.

Einreichen von Belegen

Aufgrund der Digitalisierung erhalten Sie die eingereichten Belege nicht mehr mit dem Beihilfebescheid zurück. Daher ist es notwendig, dass wir ausschließlich Belegkopien (zum Beispiel von Rechnungen und Rezepten) von Ihnen erhalten.

Achten Sie dabei auf eine gute Lesbarkeit Ihrer Kopien und fertigen Sie bitte bei Bedarf auch eine Kopie von der Rückseite des Belegs an.

Wichtige Empfehlung:

Für die Nachvollziehbarkeit des Beihilfebescheides (z.B. bei Kürzungen) empfehlen wir, eine Durchschrift bzw. Kopie der eingereichten Belege in Ihren Unterlagen aufzubewahren.

Besonderer Hinweis zu Kopien von Rezepten:

Wir weisen darauf hin, dass es zur korrekten und vollständigen Erfassung der Daten aus den zur Abrechnung eingereichten Rezepten unbedingt erforderlich ist, dass die Kopien gut lesbar sind (schwarzer Druck auf weißem Papier) und dass insbesondere die Pharmazentralnummer (PZN) des Medikaments und die Apothekennummer der ausgebenden Apotheke vollständig zu lesen ist.

Postweg zum Competence Center Beihilfe

Der gesamte Postverkehr in Zusammenhang mit den Beihilfeangelegenheiten wird über die Zentrale Scanstelle des Landes NRW in Detmold geleitet.

Bitte adressieren Sie daher alle Beihilfeanträge und jeden sonstigen

"Beihilfeschriftverkehr" zukünftig an die Anschrift

Zentrale Scanstelle Beihilfe

32746 Detmold

Sie können die Briefe mit der Anschrift Zentrale Scanstelle Beihilfe, 32746 Detmold auch in die stadtinterne Post (Stadt Düsseldorf) geben.

Sie wird von der zentralen Poststelle nach Detmold weitergeleitet.

Zum Antragsversand im Bereich der uns angeschlossenen Mandaten wird auf die dortigen Regelungen verwiesen.

Eine Verpflichtung zur Einrichtung eines Dienstpostweges besteht nicht.

Die entsprechenden Formulare  wurden im Anschriftenfeld bereits geändert.

Praxistipps

Zu bestimmten Zeiten, wie z.B. vor den Sommerferien und vor Weihnachten, kommt es erfahrungsgemäß durch ein erhöhtes Antragsaufkommen, zu längeren Bearbeitungszeiten. Um diese zu vermeiden, helfen uns mehrere auf das Jahr verteilte Beihilfeanträge.