An- und Abmeldung eines Hundes
Steuerpflichtig ist die Hundehalterin beziehungsweise der Hundehalter.
Ein Hundehalterin beziehungsweise ein Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen zum Zwecke der persönlichen Lebensführung in seinem Haushalt aufgenommen hat.
Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen abgegeben wird.
Voraussetzungen
KeineErforderliche Unterlagen
Hund anmelden
- Name, Anschrift und Geburtsdatum der Halterin oder des Halters
- Rasse des Hundes
- seit wann wird der Hund gehalten
- woher der Hund kommt
Hund abmelden
- Grund der Abmeldung
- Wurde der Hund abgegeben? An wen? Bitte geben Sie Namen und Adresse an.
- Der Hund ist entlaufen.
- Der Hund ist gestorben beziehungsweise eingeschläfert worden.
- Sie sind in eine andere Gemeinde verzogen, bitte geben Sie Ihre neue Adresse an.
- Tötungsbescheinigung des Tierarztes, Empfangsquittung des Tierheimes oder Verkaufsbescheinigung
- Hundesteuermarke zurückgeben
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Anmeldung eines Hundes
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder uns eine schriftliche beziehungsweise telefonische Mitteilung zukommen lassen.
Abmeldung eines Hundes
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder uns eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen.
Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Eine telefonische Beantragung ist möglich.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
| Allgemeine Steuersätze | Euro pro Jahr |
|---|---|
| ein Hund | 96,00 |
| zwei Hunde (je Hund) | 150,00 |
| drei oder mehr Hunde (je Hund) | 180,00 |
| Steuersätze für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen (§ 2 Absatz 3 Hundesteuersatzung) |
Euro pro Jahr |
|---|---|
| ein Kampfhund | 600,00 |
| Zwei oder mehr Kampfhunde (je Kampfhund) | 900,00 |
Zahlungsweise
Die Steuer kann man entweder abbuchen lassen, überweisen oder direkt einzahlen bei der Stadtkasse.
Wichtig dabei ist die Angabe des Kassenzeichens (steht im Steuerbescheid), sonst kann die Überweisung nicht zugeordnet werden.
Die Hundesteuer wird in vier Teilbeträgen, jeweils zur Mitte eines Quartals fällig, daß heißt am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Befreiungen
Ja- Blindenführhunden
- Hunden zum Schutz und zur Hilfe, blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen
- Rettungshunden
Ermäßigungen
Ja- Düsselpassinhaberinnen und Düsselpassinhaber
- Wachhunde
Bewachung von Gebäuden, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt sind - Wachhunden
auf landwirtschaftlichen Anwesen, 400 m von der nächsten zusammen-hängenden Bebauung
Weiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr |
| Telefon 0211 | Namen: A-PM 89-28697 Namen: PN-Z 89-28667 |
| Telefax 0211 | 89-29066 |
|
steueramt@duesseldorf.de |
|
| Hausanschrift | Aachener Straße 21
Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Steueramt
40200 DüsseldorfAbteilung Grund-, Hunde- und Vergnügungssteuer |
| Im Überblick | Steueramt
Abteilung Grund-, Hunde- und Vergnügungssteuer |

