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Änderung der Gewerbesteuervorauszahlungen

2011-03-28T10:41:13+00:00 TMP_00000 Änderung der Gewerbesteuervorauszahlungen

Festsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen

Die Stadt Düsseldorf macht von ihrem Recht nach § 19 Absatz 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) Gebrauch, die Gewerbesteuervorauszahlungen des laufenden Jahres und gegebenenfalls der Vorjahre an das Ergebnis der letzten Gewerbesteuerveranlagung anzupassen.

Die Anpassung kann bis zum Ende des 15. auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalendermonats vorgenommen werden.

Entsprechen die Erträge der Vorauszahlungsjahre nicht dem Ergebnis des letzten Veranlagungsjahres, kann bis zum Ablauf der vorgenannten Frist beim Steueramt ein Änderungsantrag gestellt werden.

Der Antrag kann formlos erfolgen oder mit dem nachstehenden Formular. Dem Antrag sind entweder eine Abschrift der Gewerbesteuererklärung beizufügen oder aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen.
Im Falle der Befreiung von der Buchführungspflicht reicht die Abschrift der Einnahme-Überschuss-Rechnung aus.

Eine Klageerhebung gegen den Gewerbesteuerbescheid ist in diesen Fällen nicht erforderlich und führt in der Regel zur Abweisung der Klage. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Klägerin beziehungsweise des Klägers.

Sollten jedoch die Vorauszahlungen durch das Finanzamt festgesetzt worden sein, müssen Sie nicht weiter tätig werden, Ihr Änderungsantrag wird an das zuständige Finanzamt weitergeleitet und das Ergebnis erfragt.

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag (Formular) sind entweder:

  • eine Abschrift der Gewerbesteuererklärung beizufügen
    oder
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen

Im Falle der Befreiung von der Buchführungspflicht reicht die Abschrift der Einnahme-Überschuss-Rechnung aus.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können aber zwecks schnellerer Bearbeitung, das Formular, nachdem es ausgefüllt und unterschrieben ist, per Mail oder Fax mit der/ den Anlagen Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter übermitteln.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?


Eine Online - Abgabe des Formulars ist nicht möglich, da die Unterschrift benötigt wird.


Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Entfällt

Was ist zu bezahlen?

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21. Mai 2012 | 05:52 Uhr

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