Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt.
Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen.
Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis durch die Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Demonstrationen und Kundgebungen
Die Anmeldung von Demonstrationen oder Kundgebungen, Mahnwachen usw. erfolgt ausschließlich über das Polizeipräsidium Düsseldorf, Telefon 0211.870-1200.
Weitere Informationen und Online-Anmeldung
Voraussetzungen
Für folgende Arten der Sondernutzungen werden im Bereich der Landeshauptstadt Düsseldorf Genehmigungen erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt:- Tische und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken
(Außengastronomie) - Warenauslagen
(Obst, Gemüse, Blumen, Zeitschriften, Bücher, Kleiderständer usw.) - Werbetafeln
(Werbeaufsteller) - Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen
(Straßenfeste, Schützenfeste, Trödelmärkte) - Informationsstände von politischen Verbänden oder gemeinnützigen Vereinen
- Werbung
(Promotionstände, Flyerverteilung, Produktproben usw.) - Filmaufnahmen
(Sperrung von Straßen) - Plakatierungen zur Ankündigung von Zirkusgastspielen, Wahlwerbung, Messeplakatierung
- Aufstellung von Fahrradständern auf öffentlichen Flächen
- Straßenhandel
(Speiseeis, Obst, Gemüse, Blumen) in ambulanter Form, d.h. beweglich ohne Einnahme eines festen Standplatzes
Erforderliche Unterlagen
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Die Höhe der Sondernutzungsgebühren richtet sich dabei nach der vom Rat der Stadt beschlossenen Satzung, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis.

Kartenzahlung
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.
Befreiungen
JaErlaubnisfreie Nutzungen
- Für Tribünen, Rednerpulte, Informationsstände, die politischen Zwecken dienen ist keine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Unberücksichtigt bleibt die Anmeldepflicht nach dem Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz).
- Straßenmusikanten in den Fußgängerzonen der Innenstadt in den Zeiten von 10.00 Uhr bis 21.30 Uhr.
Es darf jeweils mit der vollen Stunden beginnend eine halbe Stunde lang gespielt werden; die nachfolgenden 30 Minuten sind dann Ruhezeiten. Die Benutzung von lauten Rhythmus- und Blasinstrumenten sowie elektronischer Wiedergabegeräte und Verstärker ist untersagt.
Nach der Aufführung ist der Standort zu wechseln und es darf nähestens in einem Abstand von 200m zum ursprünglichen Standort weitergespielt werden. Spielregeln für Straßenmusikanten
Die Inanspruchnahme erlaubnisfreier Sondernutzungen kann ganz oder teilweise untersagt werden, wenn Belange des Verkehrs dies vorübergehend oder auf Dauer erfordern.
Gebührenfreie Sondernutzung ist möglich bei Schützenumzügen, St.-Martins-Umzügen, Prozessionen usw. )
Ermäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-93295, 89-93275, 89-96852 |
| Telefax 0211 | 89-29239 |
|
sondernutzung.ordnungsamt @duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Ordnungsamt
40200 DüsseldorfAbt. Gewerberechtliche Angelegenheiten |
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Abt. Gewerberechtliche Angelegenheiten |

