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Berichtigungen von Geburts-, Heirats- oder Sterbeeinträgen

2011-08-12T09:47:28+00:00 TMP_00000 Berichtigungen von Geburts-, Heirats- oder Sterbeeinträgen

Einen Eintrag im Personenstandsbuch zu berichtigen heißt, dass der Eintrag von Anfang an fehlerhaft war und so bei objektiver Betrachtung nie hätte entstehen dürfen.

Eine Fortschreibung dagegen bedeutet, dass spätere Ereignisse den ursprünglich richtigen Sachverhalt verändert haben (z.B. Feststellung der Vaterschaft, Namensänderung des Kindes, usw.).

Alle Personenstandseinträge sind öffentliche Urkunden, die von den zuständigen Standesbeamten nach gewissenhafter Prüfung mit Unterschrift abgeschlossen werden. In einem solchen abgeschlossenen Eintrag sind nur noch Berichtigungen über

  • den Wohnsitz
  • die Berufsangabe
  • die Religionszugehörigkeit
  • Vor- und Familienname von Zeugen und Anzeigenden

durch den Standesbeamten selbst nach Prüfung möglich.

Alle anderen Berichtigungen können nur nach Vorlage einer rechtwirksamen gerichtlichen Anordnung erfolgen.

Voraussetzungen

  • Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Eintrags
  • Hinreichende Beweise der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag, unter Angabe des Grundes, von allen Beteiligten unterschrieben
  • Vorlage von Beweisunterlagen
  • Pässe oder Ausweise aller Beteiligter
  • Bei fehlerhafter Schreibweise eines ausländischen Vornamens ist unbedingt eine amtliche Bescheinigung der Heimatbehörde über die fehlerhafte und die richtige Schreibweise vorzulegen (Pass alleine reicht nicht aus)

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Mit Vollmacht bzw. schriftlichen Antrag der Betroffenen

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Aufrund der individuellen Verhältnisse der Beteiligten ist hier eine pauschale Zeitangabe nicht möglich.

Was ist zu bezahlen?

  • Nach Höhe der Auslagen für eventuell entstandene Gebühren
  • Eventuell Suchgebühren in Höhe von 17,00 Euro bis 66,00 Euro


Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Nur nach Terminvereinbarung
Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29129
E-Mail standesamt@duesseldorf.de
Hausanschrift Inselstraße 17
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Standesamt
33
40200 Düsseldorf
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9. Februar 2012 | 16:27 Uhr

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