Anzeige einer Geburt
Zur Anzeige der Geburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- der Vater des Kindes, wenn er ebenfalls die elterliche Sorge hat
- die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war
- der Arzt, der dabei zugegen war
- jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
- die Mutter, sobald sie zu der Anzeige imstande ist.
Wird Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren, so erledigt die Anmeldung beim Standesamt die Krankenhausverwaltung automatisch für Sie.
Wird Ihr Kind zu Hause oder in einem Geburtshaus geboren, stellt die Hebamme Ihnen die Geburtsanzeige aus, die Sie mit Ihren Unterlagen persönlich dem Standesamt vorlegen müssen.
Voraussetzungen
KeineErforderliche Unterlagen
Eine Liste der benötigten Unterlagen haben wir auf der Serviceseite Beurkundung einer Geburt zusammengestellt.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.Nur bei einer Geburt zu Hause oder im Geburtshaus
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Krankenhausverwaltung meldet Ihr Kind schriftlich an.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Entfällt
Was ist zu bezahlen?
- Bescheinigungen für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe), Kindergeld, Elterngeld und zur Taufe sind gebührenfrei
- Geburtsurkunde 10,00 Euro
- internationale Geburtsurkunde 10,00 Euro
- Eintragung in das Türkische Stammbuch 10,00 Euro
Befreiungen
NeinErmäßigungen
JaBei Vorlage einer ARGE Bescheinigung oder des Düsselpasses
Weiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Di, Mi, Fr
7.30-13.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-91 |
| Telefax 0211 | 89-29037 |
|
geburtenregister@duesseldorf.de |
|
| Hausanschrift | Inselstraße 17
Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Standesamt |
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Abteilung Standesamt |

