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Anzeige einer Geburt

2011-03-08T14:59:54+00:00 99000297 Anzeige einer Geburt

Zur Anzeige der Geburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • der Vater des Kindes, wenn er ebenfalls die elterliche Sorge hat
  • die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war
  • der Arzt, der dabei zugegen war
  • jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
  • die Mutter, sobald sie zu der Anzeige imstande ist.

Wird Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren, so erledigt die Anmeldung beim Standesamt die Krankenhausverwaltung automatisch für Sie.

Wird Ihr Kind zu Hause oder in einem Geburtshaus geboren, stellt die Hebamme Ihnen die Geburtsanzeige aus, die Sie mit Ihren Unterlagen persönlich dem Standesamt vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Eine Liste der benötigten Unterlagen haben wir auf der Serviceseite Beurkundung einer Geburt zusammengestellt.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Nur bei einer Geburt zu Hause oder im Geburtshaus

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Krankenhausverwaltung meldet Ihr Kind schriftlich an.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Entfällt

Was ist zu bezahlen?

  • Bescheinigungen für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe), Kindergeld, Elterngeld und zur Taufe sind gebührenfrei
  • Geburtsurkunde 10,00 Euro
  • internationale Geburtsurkunde 10,00 Euro
  • Eintragung in das Türkische Stammbuch 10,00 Euro

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Ja
Bei Vorlage einer ARGE Bescheinigung oder des Düsselpasses

Weiterführende Informationen

Kontakt

Öffnungszeiten Mo, Di, Mi, Fr
7.30-13.00 Uhr

Do 7.30-18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29037
E-Mail geburtenregister@duesseldorf.de
Hausanschrift Inselstraße 17
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Standesamt
33
40200 Düsseldorf
Im Überblick Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Standesamt

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9. Februar 2012 | 16:32 Uhr

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