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Allgemeine Hinweise nach Beurkundung der Geburt

2011-03-08T16:30:30+00:00 99000297 Allgemeine Hinweise nach Beurkundung der Geburt

Im Krankenhaus geben Sie bitte an, ob Sie die Geburtsurkunden Ihres Kindes in einem Düsseldorfer Bürgerbüro oder bei uns abholen möchten.

Wir informieren Sie, sobald die Urkunden abholbereit sind. Vor dieser schriftlichen Mitteilung kann vom Bürgerbüro keinerlei Auskunft über die Geburtsbeurkundung gegeben werden. Wir bitten deshalb von telefonischen Rückfragen abzusehen.
In dieser schriftlichen Mitteilung ist die genaue Anschrift des Abholortes, die Öffnungszeiten und die Höhe der Gebüren vermerkt.

Zusätzlich zu den von Ihnen gewünschten Urkunden erhalten Sie gebührenfreie Bescheinigungen zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld, für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe) und zur Taufe.

Das Standesamt meldet Ihr Kind automatisch beim Amt für Einwohnerwesen an, das gilt auch für Kinder, deren Eltern nicht in Düsseldorf wohnen.

Die Mutterschaftshilfe zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Das Kindergeld muss bei der Agentur für Arbeit schriftlich beantragt werden.

Für die Zahlung des Elterngeldes sind die Städte und Kreise zuständig.

Bitte legen Sie den Anträgen die von uns erhaltenen Bescheinigungen im Original bei.

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Keine

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Eine beauftragte Person benötigt eine Vollmacht

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Urkunden können nur in Ausnahmefällen zu gesendet werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Entfällt

Was ist zu bezahlen?

  • Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben, dass Sie nach der Beurkundung erhalten.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo, Di, Mi, Fr
7.30-13.00 Uhr

Do 7.30-18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29037
E-Mail geburtenregister@duesseldorf.de
Hausanschrift Inselstraße 17
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Standesamt
33
40200 Düsseldorf
Im Überblick Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Standesamt

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9. Februar 2012 | 16:48 Uhr

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