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Begründung einer Lebenspartnerschaft

2010-08-16T09:45:52+00:00 99000177110900 Begründung einer Lebenspartnerschaft

Am 01.08.2001 ist das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften (LPartG) in Kraft getreten.

Zwei Personen gleichen Geschlechts können somit seit diesem Zeitpunkt in Deutschland eine Lebenspartnerschaft begründen.

In Nordrhein-Westfalen wurde diese Aufgabe zunächst den Bezirksregierungen übertragen. Seit dem 01.10.2001 sind in NRW die Standesämter für die Beurkundung einer Lebenspartnerschaft zuständig.

Im Düsseldorfer Standesamt werden die Lebenspartnerschaften in den Trauzimmern des Standesamtes sowie an den angebotenen Ambienteorten begründet.

Die Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgt - sofern gewünscht - in Gegenwart von einem oder zwei volljährigen Zeugen.

Voraussetzungen

Nach erfolgreicher Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft kann ein Termin für die Begründung der Lebenspartnerschaft vereinbart werden.

Eine Lebenspartnerschaft soll grundsätzlich nur von Volljährigen begründet werden.

Erforderliche Unterlagen

Am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sind mitzubringen:

  • die bei der Anmeldung ausgehändigte und rückseitig ausgefüllte Terminbescheinigung
  • ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass von beiden Partnerinnen bzw. Partnern
  • das gleiche gilt auch für die Zeugen
  • wenn Sie oder die Zeugen die deutsche Sprache nicht beherrschen, müssen Sie für einen Dolmetscher sorgen. Dieses ist bereits bei der Anmeldung mitzuteilen.
  • wenn Sie einen Ringtausch vornehmen wollen, die Trauringe

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Entfällt

Was ist zu bezahlen?

Die Gebühren für die Beurkundung der Begründung der Lebenspartnerschaft sind schon im Rahmen der vorherigen Anmeldung abgegolten.

  • Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde 10,00 Euro
  • Ausstellung jeder zweiten und weiteren gleichzeitig beantragten Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird 5,00 Euro
  • Kauf eines Lebenspartnerschaftsbuches (auf freiwilliger Basis) -zu erhalten im Zimmer 1 des Standesamtes- 16,00 Euro

An unseren angebotenen Ambienteorten oder außerhalb der Öffnungszeiten (z.B. an Samstagen) sind Begründungen der Lebenspartnerschaft mit zusätzlichen Kosten verbunden. Bitte erfragen Sie diese beim Standesamt


Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Ja
Bei Vorlage des Düsselpasses beider Partner reduzieren sich die Gebühren (um circa 20 Prozent) auf 5,00 Euro bzw. 2,50 Euro.

Kontakt

Öffnungszeiten Mo, Di, Mi, Do
7.30-13.00 Uhr
Einlass bis 12.00 Uhr

Fr nur Eheschließungen

nach vorheriger Terminvereinbarung
Mo, Di 13.00-16.00 Uhr
Do 13.00-18.00 Uhr
Telefon 0211 89-91, 89-95233
Telefax 0211 89-29130
E-Mail standesamt@duesseldorf.de
Hausanschrift Inselstraße 17
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Standesamt
33
40200 Düsseldorf
Im Überblick Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Standesamt

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