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Niederlassungserlaubnis (allgemeine Voraussetzungen)

2011-08-31T15:10:25+00:00 99000456 Niederlassungserlaubnis (allgemeine Voraussetzungen)

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in Ausnahmefällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.

Voraussetzungen

  • die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen werden erfüllt
    weitere Informationen...
  • seit fünf Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
  • gesicherter Lebensunterhalt
  • mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder Versicherungsunternehmens (Berufliche Ausfallzeiten aufgrund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet)
  • Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung stehen nicht entgegen
  • bei Arbeitnehmern: die Beschäftigung ist erlaubt
  • die erforderliche Erlaubnis für eine Ausübung einer Erwerbstätigkeit liegt vor
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1)
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
  • ausreichender Wohnraum für sich und seine Familienangehörigen

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
    beispielsweise Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhaltsleistungen Dritter
  • Mietvertrag/ Nachweis über Wohneigentum
  • Bescheinigung über den Rentenversicherungsverlauf
  • gegebenenfalls Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
  • Arbeitsgenehmigung/ Berufsausübungserlaubnis/ sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • gegebenenfalls Schwerbehinderten-Ausweis
  • gegebenenfalls Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis
  • Gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der
    Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Elektronische Aufenthaltsdokumente

Seit dem 1. September 2011 werden Niederlassungserlaubnisse nur noch als eigenständige Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt.
Weitere Informationen hierzu...

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Telefonisch kann ein Termin unter der Rufnummer 0211-89.21020 vereinbart werden.

Bearbeitungszeitraum

Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.

Was ist zu bezahlen?

135 Euro

Kartenzahlung
Kartenzahlung

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Ja
Minderjährige zahlen die Hälfte

Kontakt

Öffnungszeiten Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Mi 7.30-13.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr
Fr 7.30-13.00 Uhr
Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29035
E-Mail einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Hausanschrift Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
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Abteilung Kommunale Ausländerbehörde
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