Niederlassungserlaubnis (allgemeine Voraussetzungen)
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in Ausnahmefällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Voraussetzungen
- die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen werden erfüllt
weitere Informationen... - seit fünf Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
- gesicherter Lebensunterhalt
- mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder Versicherungsunternehmens (Berufliche Ausfallzeiten aufgrund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet)
- Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung stehen nicht entgegen
- bei Arbeitnehmern: die Beschäftigung ist erlaubt
- die erforderliche Erlaubnis für eine Ausübung einer Erwerbstätigkeit liegt vor
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1)
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
- ausreichender Wohnraum für sich und seine Familienangehörigen
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
beispielsweise Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhaltsleistungen Dritter - Mietvertrag/ Nachweis über Wohneigentum
- Bescheinigung über den Rentenversicherungsverlauf
- gegebenenfalls Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
- Arbeitsgenehmigung/ Berufsausübungserlaubnis/ sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- gegebenenfalls Schwerbehinderten-Ausweis
- gegebenenfalls Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis
- Gültiger Nationalpass
- ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der
Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Elektronische Aufenthaltsdokumente
Seit dem 1. September 2011 werden Niederlassungserlaubnisse nur noch als eigenständige Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt.Weitere Informationen hierzu...
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Telefonisch kann ein Termin unter der Rufnummer 0211-89.21020 vereinbart werden.
Bearbeitungszeitraum
Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
Was ist zu bezahlen?
135 Euro
Minderjährige zahlen die Hälfte

Kartenzahlung
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
JaMinderjährige zahlen die Hälfte
Weiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Mi 7.30-13.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Fr 7.30-13.00 Uhr |
| Telefon 0211 | 89-91 |
| Telefax 0211 | 89-29035 |
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| Hausanschrift | Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
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