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Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

2011-08-31T15:10:25+00:00 99000456 Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Familienangehörige von Deutschen können in der Regel eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind und die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht.

Voraussetzungen

  • Familienangehöriger eines Deutschen (Ehegatte, minderjähriges lediges Kind, Elternteil eines minderjährigen ledigen Kindes zur Ausübung der Personensorge)
  • seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige(r) eines oder einer Deutschen
  • mindestens dreijährige familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen
  • es liegt kein Ausweisungsgrund vor
  • einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1)

Erforderliche Unterlagen

  • Mietvertrag
  • Nachweis Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz (bei freiwilliger oder privater Versicherung Nachweis über die Höhe der aktuellen Beiträge)
  • Gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der
    Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Elektronische Aufenthaltsdokumente

Seit dem 1. September 2011 werden Niederlassungserlaubnisse nur noch als eigenständige Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt.
Weitere Informationen hierzu...

Eine Niederlassungserlaubnis wird in der Regel nach vorheriger
Terminvereinbarung beantragt.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Telefonisch kann ein Termin unter der Rufnummer 0211-89.21020vereinbart werden.

Bearbeitungszeitraum

Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.

Was ist zu bezahlen?

135,00 Euro

Befreiungen

Ja

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Mi 7.30-13.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr
Fr 7.30-13.00 Uhr
Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29035
E-Mail einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Hausanschrift Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Kommunale Ausländerbehörde
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40200 Düsseldorf
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9. Februar 2012 | 11:40 Uhr

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