Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Familienangehörige von Deutschen können in der Regel eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind und die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht.
Voraussetzungen
- Familienangehöriger eines Deutschen (Ehegatte, minderjähriges lediges Kind, Elternteil eines minderjährigen ledigen Kindes zur Ausübung der Personensorge)
- seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
- mindestens dreijährige familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen
- es liegt kein Ausweisungsgrund vor
- einfache deutsche Sprachkenntnisse
Erforderliche Unterlagen
- Mietvertrag
- Nachweis Sicherstellung des Lebensunterhalts
- Nachweis Krankenversicherungsschutz (bei freiwilliger oder privater Versicherung Nachweis über die Höhe der aktuellen Beiträge)
- Gültiger Nationalpass
- ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der
Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
Was ist zu bezahlen?
gebührenfrei
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Mi 7.30-13.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Fr 7.30-13.00 Uhr |
| Telefon 0211 | 89-91 |
| Telefax 0211 | 89-29035 |
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einwohnermeldeamt@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
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