Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Familienangehörige von Deutschen können in der Regel eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind und die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht.
Voraussetzungen
- Familienangehöriger eines Deutschen (Ehegatte, minderjähriges lediges Kind, Elternteil eines minderjährigen ledigen Kindes zur Ausübung der Personensorge)
- seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige(r) eines oder einer Deutschen
- mindestens dreijährige familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen
- es liegt kein Ausweisungsgrund vor
- einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1)
Erforderliche Unterlagen
- Mietvertrag
- Nachweis Sicherstellung des Lebensunterhalts
- Nachweis Krankenversicherungsschutz (bei freiwilliger oder privater Versicherung Nachweis über die Höhe der aktuellen Beiträge)
- Gültiger Nationalpass
- ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der
Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Elektronische Aufenthaltsdokumente
Seit dem 1. September 2011 werden Niederlassungserlaubnisse nur noch als eigenständige Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt.Weitere Informationen hierzu...
Eine Niederlassungserlaubnis wird in der Regel nach vorheriger
Terminvereinbarung beantragt.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Telefonisch kann ein Termin unter der Rufnummer 0211-89.21020vereinbart werden.
Bearbeitungszeitraum
Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
Was ist zu bezahlen?
135,00 Euro
Befreiungen
JaErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Mi 7.30-13.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Fr 7.30-13.00 Uhr |
| Telefon 0211 | 89-91 |
| Telefax 0211 | 89-29035 |
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einwohnermeldeamt@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Kommunale Ausländerbehörde |
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Abteilung Kommunale Ausländerbehörde |

