Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Folgende Personen können eine Niederlassungserlaubnis erhalten, ohne zeitliche Voraussetzungen zu erfüllen.
- Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen
- Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion
- Spezialisten oder leitende Angestellte
mit besonderer Berufserfahrung und einem Gehalt in Höhe von mindestens der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung - für 2011 sind das 66.000 Euro jährlich.
Voraussetzungen
Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen erfüllt werden. weiter...Sie müssen nachweisen, dass Sie die erforderliche Qualifikation besitzen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Nationalpass, Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsnachweis beziehungsweise Gehaltsvereinbarung
- Ausführungen des Arbeitgebers zu den besonderen fachlichen Kenntnissen beziehungsweise zur herausgehobenen Funktion
- Nachweis über jeweilige Qualifikation beziehungsweise Berufserfahrung des Antragstellers
- Nachweis über wissenschaftliche Befähigung
- ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der
Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Elektronische Aufenthaltsdokumente
Seit dem 1. September 2011 werden Niederlassungserlaubnisse nur noch als eigenständige Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt.Weitere Informationen hierzu...
Eine Niederlassungserlaubnis wird in der Regel nach vorheriger
Terminvereinbarung beantragt.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Telefonisch kann ein Termin unter der Rufnummer 0211-89.21020vereinbart werden.
Bearbeitungszeitraum
Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen sowie den gegebenenfalls noch zu beteiligenden Behörden.
Was ist zu bezahlen?
250 Euro

Kartenzahlung
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Mi 7.30-13.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Fr 7.30-13.00 Uhr |
| Telefon 0211 | 89-91 |
| Telefax 0211 | 89-29035 |
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einwohnermeldeamt@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Kommunale Ausländerbehörde |
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Abteilung Kommunale Ausländerbehörde |

