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Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

2009-05-11T08:23:24+00:00 99000456111101 Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

Folgende Personen können eine Niederlassungserlaubnis erhalten, ohne zeitliche Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen

  • Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion

  • Spezialisten oder leitende Angestellte
    mit besonderer Berufserfahrung und einem Gehalt in Höhe von mindestens der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung - für 2009 sind das 64.800 Euro jährlich (bis zum 31.12.2008 galt ein Gehalt in Höhe von mindestens dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung - 2008 waren das 86.400 Euro).

Voraussetzungen

Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen erfüllt werden. weiter...

Sie müssen nachweisen, dass Sie die erforderliche Qualifikation besitzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Nationalpass, Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsnachweis beziehungsweise Gehaltsvereinbarung
  • Ausführungen des Arbeitgebers zu den besonderen fachlichen Kenntnissen beziehungsweise zur herausgehobenen Funktion
  • Nachweis über jeweilige Qualifikation beziehungsweise Berufserfahrung des Antragstellers
  • Nachweis über wissenschaftliche Befähigung
  • Zustimmung der Arbeitsagentur (sofern erforderlich)
  • ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der
    Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen sowie den gegebenenfalls noch zu beteiligenden Behörden.

Was ist zu bezahlen?

200 Euro

Kartenzahlung
Kartenzahlung

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Mi 7.30-13.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr
Fr 7.30-13.00 Uhr
Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29035
E-Mail einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Hausanschrift Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Kommunale Ausländerbehörde
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40200 Düsseldorf
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