Niederlassungserlaubnis für Selbständige
Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden. Wer seit drei Jahren eine solche Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Voraussetzungen
- die geplante selbständige Tätigkeit wurde erfolgreich verwirklicht
- der Lebensunterhalt ist durch ausreichende Einkünfte gesichert (auch für die in familiärer Gemeinschaft lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen)
- Sie erfüllen keine Ausweisungsgründe (zum Beispiel Straftaten)
- Sie haben einen anerkannten, gültigen Pass oder Passersatz
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise, wie Sie die selbständigen Tätigkeit verwirklicht haben
- Nachweis Sicherstellung des Lebensunterhalts
- Nachweis Krankenversicherungsschutz (bei freiwilliger oder privater Versicherung Nachweis über die Höhe der aktuellen Beiträge)
- anerkannter, gültiger Pass oder Passersatz
- ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der
Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Elektronische Aufenthaltsdokumente
Seit dem 1. September 2011 werden Niederlassungserlaubnisse nur noch als eigenständige Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt.Weitere Informationen hierzu...
Eine Niederlassungserlaubnis wird in der Regel nach vorheriger
Terminvereinbarung beantragt.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Telefonisch kann ein Termin unter der Rufnummer 0211-89.21020 vereinbart werden.
Bearbeitungszeitraum
Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
Was ist zu bezahlen?
200,- Euro

Kartenzahlung
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Mi 7.30-13.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Fr 7.30-13.00 Uhr |
| Telefon 0211 | 89-91 |
| Telefax 0211 | 89-29035 |
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einwohnermeldeamt@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Kommunale Ausländerbehörde |
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Abteilung Kommunale Ausländerbehörde |

