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Niederlassungserlaubnis für Selbständige

2011-08-31T15:10:25+00:00 99000456 Niederlassungserlaubnis für Selbständige

Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden. Wer seit drei Jahren eine solche Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Voraussetzungen

  • die geplante selbständige Tätigkeit wurde erfolgreich verwirklicht
  • der Lebensunterhalt ist durch ausreichende Einkünfte gesichert (auch für die in familiärer Gemeinschaft lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen)
  • Sie erfüllen keine Ausweisungsgründe (zum Beispiel Straftaten)
  • Sie haben einen anerkannten, gültigen Pass oder Passersatz

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise, wie Sie die selbständigen Tätigkeit verwirklicht haben
  • Nachweis Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz (bei freiwilliger oder privater Versicherung Nachweis über die Höhe der aktuellen Beiträge)
  • anerkannter, gültiger Pass oder Passersatz
  • ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der
    Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Elektronische Aufenthaltsdokumente

Seit dem 1. September 2011 werden Niederlassungserlaubnisse nur noch als eigenständige Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt.
Weitere Informationen hierzu...

Eine Niederlassungserlaubnis wird in der Regel nach vorheriger
Terminvereinbarung beantragt.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Telefonisch kann ein Termin unter der Rufnummer 0211-89.21020 vereinbart werden.

Bearbeitungszeitraum

Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.

Was ist zu bezahlen?

200,- Euro

Kartenzahlung
Kartenzahlung

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Mi 7.30-13.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr
Fr 7.30-13.00 Uhr
Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29035
E-Mail einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Hausanschrift Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Kommunale Ausländerbehörde
33
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Im Überblick Amt für Einwohnerwesen
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