Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Ausländerinnen und Ausländer aus nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG" erhalten.
Wer einen solchen Aufenthaltstitel besitzt, kann sich unter erleichterten Voraussetzungen in fast allen anderen EU-Ländern (außer in Großbritannien, Irland und Dänemark) niederlassen.
Erleichterungen gibt es im Wesentlichen bei den Einreisevorschriften. Die allgemeinen nationalen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen des anderen EU-Staates müssen allerdings erfüllt werden. Das gilt insbesondere auch für Regelungen zur Arbeitsaufnahme und zum Familiennachzug.
Eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis erlischt unter anderem, wenn nach einer Ausreise die Wiedereinreise nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist erfolgt ist. Eine "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG" erlischt erst
- nach 12 Monaten bei Ausreise aus dem Gebiet der EU
- nach 6 Jahren bei einem Aufenthalt in einem anderen EU-Staat (ausgenommen Großbritannien, Irland und Dänemark).
Voraussetzungen
- Sie müssen im Besitz eines gültigen, anerkannten Passes oder Passersatzes sein.
- Es dürfen keine Ausweisungsgründe vorliegen (zum Beispiel Vorstrafen).
- Sie müssen sich seit mindestens 5 Jahren mit Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten.
Nicht angerechnet auf die 5 Jahre werden vorübergehende oder befristete Aufenthalte z.B. Arbeitsaufenthalte, bei denen Höchstzeiträume festgelegt sind (unter anderem Au-pair- oder Saisonbeschäftigungen). Vorausgegangene legale Aufenthalte zum Studium oder zur Berufsausbildung werden zu 50 Prozent angerechnet. - Bei Antragstellung müssen Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels sein, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (z.B. zum Studium) oder aus humanitären Gründen erteilt wurde.
- Der Lebensunterhalt muss durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert sein.
- Sie erfüllen Ihre steuerlichen Verpflichtungen.
- Sie haben Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung geleistet (ausreichend wären zum Beispiel 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung)
- Sie haben ausreichenden Krankenversicherungsschutz (auch für die Familienangehörigen)
- Es muss ausreichender Wohnraum vorhanden sein.
- Die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen werden erfüllt.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet.
Erforderliche Unterlagen
Alle oben aufgeführten Voraussetzungen müssen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen werden, zum Beispiel durch
- Nachweise über regelmäßige Einnahmen und Ausgaben
- Nachweis über Wohnraum (zum Beispiel Mietvertrag)
- Schulabschlusszeugnisse
- Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
- Arbeitsgenehmigung/ Berufsausübungserlaubnis/ sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- Auskunft in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des zuständigen Finanzamtes
- Gültiger Nationalpass
- ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der
Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Seit dem 1. September 2011 werden Aufenthaltserlaubnisse nur noch als eigenständige Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt.
Weitere Informationen hierzu...
Zur Beantragung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG benötigen Sie einen Termin erfolgen.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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