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Bescheinigung über das Nichterlöschen eines Aufenthaltstitels

2011-04-26T11:59:06+00:00 TMP_00000 Bescheinigung über das Nichterlöschen eines Aufenthaltstitels

Ein Aufenthaltstitel erlischt, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer

  • aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist oder
  • ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen tritt diese Rechtsfolge aber nicht ein.

Voraussetzungen

Sonderregelungen
Wenn die oben aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann dennoch auf Antrag bescheinigt werden, dass ein Aufenthaltstitel nicht erlischt. Hierzu müssen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag an Ihre Ausländerbehörde richten. Geben Sie möglichst ausführlich an, weshalb Sie längerfristig im Ausland bleiben müssen oder möchten.

Ein Aufenthaltstitel erlischt auch nicht, wenn die Frist lediglich wegen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht im Heimatstaat überschritten wird und die Wiedereinreise innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung aus dem Wehrdienst erfolgt.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise - sofern als Voraussetzung gefordert - über

  • gesicherten Lebensunterhalt:
    aktuelle Belege zu allen regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben, zum Beispiel Einkommens- oder Rentenbescheid, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Kontoauszüge
  • ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • abgeleisteten Wehrdienst

weitere Infos

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Die Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn alle erforderlichen Informationen oder Unterlagen vorliegen.

Was ist zu bezahlen?

10,00 Euro (für Minderjährige 5,00 Euro).

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Weiterführende Informationen

Kontakt

Öffnungszeiten Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Mi 7.30-13.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr
Fr 7.30-13.00 Uhr
Telefon 0211 89-91, 89-21020
Telefax 0211 89-29036
Hausanschrift Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
Parkhäuser

Sie finden uns im ersten Obergeschoss des Dienstleistungszentrums. Sie finden uns im ersten Obergeschoss des Dienstleistungszentrums.
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21. Mai 2012 | 05:57 Uhr

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