Erteilung einer Feinstaubplakette
Seit Anfang 2005 gilt in der Europäischen Union eine Luftqualitätsrichtlinie, die Grenzwerte für die Belastung der Luft mit Feinstaub und anderen Schadstoffen festlegt.
Grund dafür sind zahlreiche Studien, die bestätigen, dass Stickoxide und Feinstaub, die auch durch den täglichen Straßenverkehr in unseren Städten produziert werden, zum Auftreten verschiedener Atemwegserkrankungen bis hin zu Krebs beitragen.
Um die Belastung der Luft durch Abgase dauerhaft zu senken, werden in ganz Deutschland Umweltzonen eingerichtet. In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde diese Umweltzone zum 15.02.2009 eingerichtet und am 01.02.2013 vergrößert. Nur Fahrzeuge mit grüner oder gelber Plakette sind zur Einfahrt berechtigt. Ab dem 01.07.2014 werden nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette die Umweltzone befahren dürfen.
Eine Plakette bekommen Sie bei der Zulassungsstelle, bei den technischen Prüfstellen (TÜV, DEKRA, GTÜ), aber auch in autorisierten Autowerkstätten.
Voraussetzungen
- Grüne Plaketten bekommen alle Fahrzeuge mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator (Ausnahme: einige wenige ältere Fahrzeuge) sowie Dieselfahrzeuge, die entweder mindestens die europäische Abgasnorm Euro 4 erfüllen oder der Euro 3-Norm genügen und mit einem leistungsfähigen Partikelfilter nachgerüstet sind (Schadstoffgruppe 4) und Fahrzeuge mit Antrieb ohnen Verbrennungsmotor (zum Beispiel Elektromotor oder Brennstoffzellenfahrzeuge).
- Gelbe Plaketten erhalten Euro 3-Dieselfahrzeuge und mit Partikelfilter nachgerüstete Euro 2-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 3).
- Rote Plaketten sind vorgesehen für Euro 2- und nachgerüstete Euro 1-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 2).
- Keine Plaketten erhalten wegen ihrer hohen Stickstoffoxid- und Partikelemissionen Fahrzeuge mit Benzinmotor ohne geregelten Katalysator und Euro 1-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 1).
Hier können Sie die für Ihr Fahrzeug mögliche Plakette ermitteln: Feinstaubplakette ermitteln mit Fahrzeugschein Feinstaubplakette ermitteln mit Zulassungsbescheinigung Teil 1
Die Schadstoffgruppe für Fahrzeuge, die im Ausland angemeldet sind, ist aus der in Europa geltenden Zulassungsbescheinigung I (Ziffer 14.1) erkennbar, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug zugelassen wurde. In diesem Fall erfolgt die Einstufung gemäß der Kennzeichnungsverordnung. Für alle anderen Fahrzeuge erfolgt die Zuordnung anhand des Datums der Erstzulassung.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Fahrzeugschein
- alternativ Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder Fahrzeugbrief
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Wenn Sie die Online-Bestellung nutzen, wird Ihnen die Plakette zugeschickt.
Formulare
- Feinstaubplakette ermitteln mit Fahrzeugschein
- Feinstaubplakette ermitteln mit Zulassungsbescheinigung (1)
- Feinstaubplakette online bestellen
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
5,00 Euro bei Abholung
7,00 Euro per Online-Bestellung (Versandkosten inklusive)
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
| Telefon 0211 | 89-90144 |
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feinstaubplakette@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Höherweg 101
40233 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Straßenverkehrsamt |
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Abteilung Straßenverkehrsamt |

