An- und Ummeldung eines Wohnsitzes
Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung.
Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Anmeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche nach Einzug angezeigt werden.
Für die Ummeldung einer Wohnung bei Umzug innerhalb Düsseldorfs gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Anmeldung nach einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde.
Zur Anmeldung eines Wohnsitzes gelten immer die gleichen nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen, unabhägig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Hinweis
Düsseldorfer Neubürger erhalten bei der Anmeldung eine Infobox mit interessanten und hilfreichen Informationen über ihre Stadt.
Voraussetzungen
Bezug einer meldefähigen Wohnung im Stadtgebiet DüsseldorfErforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass) aller Meldepflichtigen und bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe
- soweit ein nach dem 1. November 2010 ausgestellter neuer Personalausweis vorhanden ist, bitte unbedingt für alle meldepflichtigen vorlegen, da die Adresse auf dem Chip geändert werden muss
- ausgefüllter und von einem Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck (kann entfallen bei persönlicher Vorsprache eines Meldepflichtigen)
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.Ein Ausgefüllter und von einem Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck sowie die Ausweisdokumente aller Meldepflichtiger sind vorzulegen.
Formulare
- An- und Ummeldevordruck
- Einwilligung zur Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage / Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien / Widerspruch gegen die Weiterleitung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
- Widerspruch gegen einfache Melderegisterauskunft über das Internet
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Fax-Abruf - Fax on Demand (FOD)
0211.89-30255
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Bei persönlicher Vorsprache: sofort
Was ist zu bezahlen?
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Telefon 0211 | 89-91 |
| Telefax 0211 | 89-29035 |
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einwohnermeldeamt@duesseldorf.de |
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| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Einwohnerangelegenheiten |
| Im Überblick | Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten |


