Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister
Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister. Auf Antrag können aus dem Melderegister Auskünfte über einzelne bestimmte Einwohner erteilt werden. Zusätzlich zu den über die einfachen Auskunft aus dem Melderegister zu erhaltenen Daten (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift)können im Rahmen der erweiterten Melderegisterauskunft folgende zusätzliche Daten mitgeteilt werden:
- frühere Vor- und Familiennamen
- Tag und Ort der Geburt
- gesetzliche Vertreter
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- Familienstand -beschränkt auf die Angabe ob verheiratet oder nicht-
- Vor- und Familiennamen sowie
- Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
- Sterbetag und -ort
Allgemeine Informationen zu Melderegisterauskünften
Voraussetzungen
Die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister wird nur erteilt, wenn und soweit ein berechtigtes Interesse bezüglich der jeweiligen zusätzlichen Angabe glaubhaft gemacht wird.
Die Meldebehörde hat den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht hat.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher oder mündlicher Antrag
- Unterlagen, die ein berechtigtes beziehungsweise rechtliches Interesse glaubhaft machen
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Wird die Anfrage schriftlich gehalten, ist die Gebühr als Verrechnungs-Scheck oder in Bargeld - keine Briefmarken - beizufügen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Bei schriftlicher Anfrage: etwa 10 Arbeitstage
Was ist zu bezahlen?
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Telefon 0211 | 89-91 |
| Telefax 0211 | 89-29035 |
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einwohnermeldeamt@duesseldorf.de |
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| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Einwohnerangelegenheiten |
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Abteilung Einwohnerangelegenheiten |

