Unterricht in der Herkunftssprache (HSU)
Das Schulamt für die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet Schülerinnen und Schülern der Primarstufe und der Sekundarstufe I herkunftssprachlichen Unterricht in zur Zeit 15 Sprachen an.
Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I, die eine Düsseldorfer Schule besuchen oder deren Wohnsitz sich in der Stadt Düsseldorf befindet.
Die erforderliche Anmeldung verpflichtet für die Dauer eines Schuljahres zur regelmäßigen Teilnahme.
Erforderliche Unterlagen
Anmeldeformulare sind in den Schulen erhältlich. Der späteste Anmeldetermin ist aus den Anmeldeformularen ersichtlich.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Ansprechpartner ist die von dem Schüler bzw. von der Schülerin besuchte Pflichtschule.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Vor Schuljahresbeginn erhalten die Eltern der angemeldeten Schülerinnen und Schüler einen Zulassungsbescheid.
Was ist zu bezahlen?
Die Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht ist kostenfrei.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-91, 89- 96515 |
| Telefax 0211 | 89- 36515 |
|
hsu@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Burgplatz 1-2
40213 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Schulverwaltungsamt
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