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Unterricht in der Herkunftssprache (HSU)

2010-08-09T16:57:51+00:00 TMP_00000 Unterricht in der Herkunftssprache (HSU)
Das Schulamt für die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet Schülerinnen und Schülern der Primarstufe und der Sekundarstufe I herkunftssprachlichen Unterricht in zur Zeit 15 Sprachen an.

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I, die eine Düsseldorfer Schule besuchen oder deren Wohnsitz sich in der Stadt Düsseldorf befindet.
Die erforderliche Anmeldung verpflichtet für die Dauer eines Schuljahres zur regelmäßigen Teilnahme.

Erforderliche Unterlagen

Anmeldeformulare sind in den Schulen erhältlich. Der späteste Anmeldetermin ist aus den Anmeldeformularen ersichtlich.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Ansprechpartner ist die von dem Schüler bzw. von der Schülerin besuchte Pflichtschule.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Vor Schuljahresbeginn erhalten die Eltern der angemeldeten Schülerinnen und Schüler einen Zulassungsbescheid.

Was ist zu bezahlen?

Die Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht ist kostenfrei.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Weiterführende Informationen

Kontakt

Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-91, 89- 96515
Telefax 0211 89- 36515
E-Mail hsu@duesseldorf.de
Hausanschrift Burgplatz 1-2
40213 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Schulverwaltungsamt
Untere Schulaufsichtsbehörde - Schulamt -
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40200 Düsseldorf
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21. Mai 2012 | 06:03 Uhr

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