Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Grundlage dafür ist
das Vierte Kapitel des Zwölften Buches - Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Voraussetzungen
Anspruch haben Personen,- ab Vollendung des 65. Lebensjahres oder
- ab 18 Jahren, soweit sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und
- sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen können
- soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Ob und in welcher Höhe Sie Sozialhilfeleistungen erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder Bedarfsgemeinschaft
- der Höhe der Kosten der Unterkunft
- der Höhe der Kosten für die Krankenversicherung
- der Höhe des Familieneinkommens und der vorhandenen Vermögenswerte.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Grundsicherungsleistungen
- Personalausweis oder Pass
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
- letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters
- Einkommensunterlagen
z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenmitteilung, Unterhaltszahlungen etc. - Vermögensunterlagen, falls vorhanden
z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ- Brief - aktuelle Einstufung beim Energielieferanten
z.B. Stadtwerke Düsseldorf AG - ARGE Einstellungsbescheid, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
- Bestallungsurkunde (gilt nur für Betreuer)
Alle Unterlagen reichen Sie bitte in Fotokopie ein. Die Vorlage von Originaldokumenten ist in der Regel nicht erforderlich.
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.In Düsseldorf gibt es zwei Servicecenter. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Stadtbezirk in dem Sie wohnen.
Zur Standortsuche
Formulare
- Erstantrag - Grundsicherung / Erwerbsminderung
- Folgeantrag - Grundsicherung / Erwerbsminderung
- Hauseigentümerbescheinigung des Vermieters
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.
Was ist zu bezahlen?
Kostenfrei
Weiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Rezeption
Mo-Do 8.00-11.30 Uhr und nach Vereinbarung |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für soziale Sicherung und Integration
40200 DüsseldorfAbteilung Wirtschaftliche Hilfen, Integration und Unterhalt |
| Im Überblick | Amt für soziale Sicherung und Integration
Abteilung Wirtschaftliche Hilfen, Integration und Unterhalt |

