Tätigkeiten im Lebensmittelgewerbe, Terminvergabe (Erstbelehrung)
Terminvergabe für die Belehrung von Personen im Umgang mit Lebensmitteln (Gesundheitszeugnis)
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für die Personen vor,
- die gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
- die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.
Eine der oben genannten Tätigkeiten darf erstmalig nur nach Belehrung durch das Gesundheitsamt aufgenommen werden. Diese Tätigkeit ist innerhalb von 3 Monaten aufzunehmen.
Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben beziehungsweise die nicht oder noch nicht über die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit (Minderjährige) verfügen, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Personen, welche die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen: Die mündliche Belehrung dieser Personen muss in Anwesenheit eines Dolmetschers erfolgen, der der belehrten Person die zentralen Inhalte der mündlichen Belehrung übersetzt.
Belehrungsheft
Nach der Belehrung wird Ihnen ein Belehrungsheft ausgehändigt, welches Sie im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie bei Ihrer Arbeitsstelle hinterlegen. Sollte ihnen dieses einmal abhanden kommen, können sie sich ein Duplikat ausstellen lassen.
Weitere Informationen zur Belehrung finden Sie unter dem folgenden Link des Robert Koch-Institutes (RKI): www.rki.de
Voraussetzungen
KeineErforderliche Unterlagen
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Die Belehrung und die damit zusammenhängenden Vorgänge wie die Datenaufnahme und die Bezahlung findet Montags bis Donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 10.00 Uhr statt.
Jeden ersten Donnerstag im Monat findet die Belehrung sowie die Aufnahme in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr statt.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Bitte ziehen Sie am Belehrungstag eine Nummer im Eingangsbereich links vorne, Sie werden dann zur Datenaufnahme aufgerufen.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
3,00 Euro (Duplikat des Belehrungsheftes), Barzahlung erforderlich
Befreiungen
JaBei Vorlage des Düsselpasses ist die Belehrung kostenfrei.
Ermäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Terminvereinbarung
bitte nur telefonisch: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr |
| Telefon 0211 | 89-92618 |
| Telefax 0211 | 89-29070 |
| Hausanschrift | Kölner Straße 180
40227 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
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