Katasterzahlenwerk - Auskünfte und Auszüge
Das Katasterzahlenwerk beinhaltet unter anderem die Ergebnisse aller Urkundsvermessungen an Liegenschaften im Stadtgebiet inklusive der Niederschriften über die Vermessungsergebnisse mit den Anerkennungserklärungen der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers.
Sie können diese Unterlagen eingesehen und je nach Art und Alter der Unterlagen ist es möglich Auszüge daraus zu erstellen.
Auf schriftlichen Antrag hin tragen wir auch Grenzlängen und Grenzabstände zu Gebäuden in Auszüge aus der Liegenschaftskarte ein.
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer, Erbbauberechtigte bzw. Erbbauberechtigter, Notarin bzw. Notar oder können uns Ihr rechtliches berechtigtes Interesse darlegen.Erforderliche Unterlagen
Personalausweis, eventuell Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Auskünfte und Auszüge werden sofort erteilt.
Kartenauszüge mit Grenzmaßen innerhalb von 5 Werktagen.
Kartenauszüge mit Grenzmaßen innerhalb von 5 Werktagen.
Was ist zu bezahlen?
Einfache Auskünfte aus dem Katasterzahlenwerk sind in der Regel gebührenfrei.
Grundlage ist die Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW).
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinKontakt
| Telefon 0211 | 89-94257 |
| Telefax 0211 | 89-34257 |
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fachkundenzentrale.vermkatamt @duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Brinckmannstraße 5
Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Vermessungs- und Liegenschaftsamt
40200 DüsseldorfAbt. Geoinformationen und Liegenschaftskataster |
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Abt. Geoinformationen und Liegenschaftskataster |

