Anzeigeverfahren bei geplanten Nutzungsänderungen
und der geplanten Errichtung von Kleingaragen - Sonderverfahren
Bei einer geplanten baugenehmigungspflichtigen Nutzungsänderung sowie bei der geplanten baugenehmigungspflichtigen Errichtung von Kleingaragen hat die Bauherrin beziehungsweise der Bauherr die Möglichkeit, sich entweder für das Baugenehmigungsverfahren oder für ein speziell für solche Vorhaben vorgesehenes Anzeigeverfahren zu entscheiden.
Solche Nutzungsänderungs- beziehungsweise Garagenneubauvorhaben im Anzeigeverfahren müssen der Bauaufsichtsbehörde vor ihrer Ausführung schriftlich unter Beifügung der erforderlichen Bauvorlagen angezeigt worden sein.
Die Nutzungsänderung kann aufgenommen beziehungsweise mit der Errichtung der Kleingarage kann begonnen werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anzeige und der Bauvorlagen erklärt, dass das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Hinweis:
Zuständig für die Entgegennahme der "Anzeige einer Nutzungsänderung" beziehungsweise "Anzeige zur Errichtung einer Kleingarage" ist in Düsseldorf das städtische Bauaufsichtsamt, dass in Zweifelsfällen Fragen zum Vorliegen der für das Anzeigeverfahren erforderlichen Voraussetzungen beantwortet.
Voraussetzungen
KeineErforderliche Unterlagen
- Anzeige einer Nutzungsänderung
beziehungsweise - Anzeige zur Errichtung einer Kleingarage
Die Errichtung einer grenzständigen oder grenznahen Kleingarage (der Abstand zur Nachbargrenze ist weniger als 3 m) im Anzeigeverfahren setzt voraus, dass zusammen mit der Anzeige auch die Einverständniserklärung des Grenznachbarn auf dem Lageplan vorgelegt wird.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Der Antrag ist in schriftlicher Form einzureichen.
Formulare
- Bauanzeige - Errichtung einer Kleingarage
- Bauanzeige - Nutzungsänderung
- Baubeschreibung
- Betriebsbescheinigung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung für Land- und Fortwirtschaft
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Es wird eine Gebühr in Höhe von 50 bis 250 Euro erhoben.
Sie wird, falls die Bauaufsichtsbehörde erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinKontakt
| Öffnungszeiten | Di, Do 9.00-13.00 Uhr und nach Vereinbarung Antrags-Annahmestelle: Mo-Do 9.00-13.00 Uhr Fr 9.00-12.00 Uhr. |
| Telefon 0211 | 89-91 |
| Infotelefon 0211 | 89-94359 |
| Telefax 0211 | 89-29083 |
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bauaufsichtsamt@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
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40200 DüsseldorfBesondere Genehmigungs- und Überwachungsverfahren |
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