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Anzeigeverfahren bei geplanten Nutzungsänderungen

2011-10-10T17:39:43+00:00 TMP_00000 Anzeigeverfahren bei geplanten Nutzungsänderungen

und der geplanten Errichtung von Kleingaragen - Sonderverfahren

Bei einer geplanten baugenehmigungspflichtigen Nutzungsänderung sowie bei der geplanten baugenehmigungspflichtigen Errichtung von Kleingaragen hat die Bauherrin beziehungsweise der Bauherr die Möglichkeit, sich entweder für das Baugenehmigungsverfahren oder für ein speziell für solche Vorhaben vorgesehenes Anzeigeverfahren zu entscheiden.

Solche Nutzungsänderungs- beziehungsweise Garagenneubauvorhaben im Anzeigeverfahren müssen der Bauaufsichtsbehörde vor ihrer Ausführung schriftlich unter Beifügung der erforderlichen Bauvorlagen angezeigt worden sein.

Die Nutzungsänderung kann aufgenommen beziehungsweise mit der Errichtung der Kleingarage kann begonnen werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anzeige und der Bauvorlagen erklärt, dass das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Hinweis:
Zuständig für die Entgegennahme der "Anzeige einer Nutzungsänderung" beziehungsweise "Anzeige zur Errichtung einer Kleingarage" ist in Düsseldorf das städtische Bauaufsichtsamt, dass in Zweifelsfällen Fragen zum Vorliegen der für das Anzeigeverfahren erforderlichen Voraussetzungen beantwortet.

Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Bauarbeiten mit den Betreibern der Versorgungsnetze in Verbindung, um eine Überbauung von Versorgungsleitungen beziehungsweise Netzanschlüssen zu vermeiden.

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige einer Nutzungsänderung
    beziehungsweise
  • Anzeige zur Errichtung einer Kleingarage

Die Errichtung einer grenzständigen oder grenznahen Kleingarage (der Abstand zur Nachbargrenze ist weniger als 3 m) im Anzeigeverfahren setzt voraus, dass zusammen mit der Anzeige auch die Einverständniserklärung des Grenznachbarn auf dem Lageplan vorgelegt wird.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Der Antrag ist in schriftlicher Form einzureichen.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der "Anzeige einer Nutzungsänderung" beziehungsweise "Anzeige zur Errichtung einer Kleingarage" und der dazugehörenden Bauvorlagen kann die Bauaufsichtsbehörde erklären, dass das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und die Anzeige als Bauantrag weiterbehandeln.

Was ist zu bezahlen?

Es wird eine Gebühr in Höhe von 50 bis 250 Euro erhoben.
Sie wird, falls die Bauaufsichtsbehörde erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Di, Do 9.00-13.00 Uhr und nach Vereinbarung

Antrags-Annahmestelle:
Mo-Do 9.00-13.00 Uhr
Fr 9.00-12.00 Uhr.
Telefon 0211 89-91
Infotelefon 0211 89-94359
Telefax 0211 89-29083
E-Mail bauaufsichtsamt@duesseldorf.de
Hausanschrift Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Bauaufsichtsamt
Besondere Genehmigungs- und Überwachungsverfahren
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21. Mai 2012 | 06:19 Uhr

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