Verwaltung von städtischen Aufwendungsbeihilfen
Die Verwaltung der städtischen Aufwendungsbeihilfen umfasst insbesondere die Abwicklung der vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Auszahlung, Verzicht, Kürzung, Rückzahlung). In den Jahren 1965 bis 1997 förderte die Landeshauptstadt Düsseldorf den Mietwohnungsbau mit Aufwendungsbeihilfen. Die in diesem Zeitraum bewilligten Aufwendungsbeihilfen werden quartalsweise bzw. halbjährlich ausgezahlt und sind bei der Berechnung der Kostenmiete zu berücksichtigen.
Voraussetzungen
Bewilligungsbescheid über städtische Aufwendungsbeihilfen.Erforderliche Unterlagen
Je nach Sachlage sind unterschiedliche Nachweise, Erklärungen etc. notwendig.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Auskünfte sind jedoch jederzeit telefonisch möglich.
Bearbeitungszeitraum
Auskünfte zu bestehenden Aufwendungsbeihilfen können sofort gegeben werden.
Was ist zu bezahlen?
Kostenfrei
Weiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Mi 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-91, 89-93402, 89-96398 |
| Telefax 0211 | 89-33402, 89-36398 |
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wohnungsamt@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Wohnungswesen
40200 DüsseldorfZentralabteilung |
| Im Überblick | Amt für Wohnungswesen
Zentralabteilung |
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