Ausnahmegenehmigung für den Straßenraum zum Parken und Halten
Auf vielen Straßen im Düsseldorfer Stadtgebiet sind Haltverbote eingerichtet, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Dennoch besteht der Bedarf, Fahrzeuge im Haltverbot, zumindestens zeitweise, abzustellen. Zu diesem Zweck gibt es eine Ausnahmegenehmigung, beispielsweise für Umzüge.
Die Beantragung dieser Genehmigung muss schriftlich circa 14 Tage vorher erfolgen. Die Beschilderung ist mindestens 72 Stunden vorher aufzustellen.
Die Aufstellung der Beschildung erfolgt nicht durch das Amt für Verkehrsmanagement.
Entsprechende Schilder können Sie bei Umzugsspeditionen oder Baufstellen-Service-Firmen ausleihen oder von ihnen aufstellen lassen.
Voraussetzungen
- Wohnungsumzug
- Warenlieferungen Be- und Entladen
Erforderliche Unterlagen
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
- Name der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
- Anschrift, Straße und Hausnummer
- Aufstellort
- Örtlicher Geltungsbereich des Haltverbots
Fahrbahn oder Seitenstreifen - Wochentag und Uhrzeit
beispielsweise Montag, 7.00 bis 17.00 Uhr
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
- Bei schriftlicher Beantragung:
circa 7 bis 10 Tage Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung der Postlaufzeit - Bei Antragsstellung per Fax:
circa 3 bis 5 Tage Bearbeitungszeit - Bei Antragstellung per E-Mail
circa 3 bis 5 Tage Bearbeitungszeit
Was ist zu bezahlen?

Kartenzahlung
Die Gebühr in Höhe von 26,50 Euro kann per Rechnung oder per EC-Cash bezahlt werden.
Dazu ist eine EC-Karte und die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) erforderlich.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinKontakt
| Telefon 0211 | 89-93746, 89-23602 |
| Infotelefon 0211 | 89-99909 |
| Telefax 0211 | 89-29614 |
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genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Auf'm Hennekamp 45
40225 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Verkehrsmanagement
40200 DüsseldorfAbt. Verkehrsregelung |
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Abt. Verkehrsregelung |

