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Heckenrodung

2011-11-03T13:38:27+00:00 99001055 Heckenrodung

Aus Gründen des Vogelschutzes ist es nach § 64 Abs. 2 Landschaftsgesetz NRW in der Zeit vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres verboten, Hecken, Gebüsche sowie Röhricht und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören.
Dies gilt nicht für schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachases der Pflanzen.

Außerdem stehen die Nist- und Brutstätten der besonders geschützten Arten unter dem Schutz des § 42 Bundesnaturschutzgesetz. Alle heimischen Vögel zählen zu diesen besonders geschützten Arten. Beide Regelungen haben den Sinn und Zweck, den heimischen Vögeln, die bereits im zeitigen Frühjahr mit dem Brutgeschäft beginnen, ungestörte Nistmöglichkeiten zu erhalten.

Ferner ist es verboten, Bäume mit Horsten zu fällen oder zu besteigen.

Voraussetzungen

Falls aus akuten Gründen der Verkehrssicherung, die gesetzliche Regelung nicht eingehalten werden kann, kann im begründeten Einzelfall eine Ausnahmeregelung zugelassen werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die beauftragte Person benötigt den formlosen Antrag und eine Vollmacht des Antragstellers

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Es wird ein formloser schriftlicher Antrag mit Begründung benötigt, der per E-Mail, Fax oder Post versand werden kann.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah.

Was ist zu bezahlen?

Die Gebühr richtet sich nach dem Aufwand sowie dem wirtschaftlichen Nutzen, sie beträgt zwischen 5,00 Euro und 1.550,00 Euro.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-26804, -94822
Infotelefon 0211 89-94800
Telefax 0211 89-29273
E-Mail artenschutz@duesseldorf.de
Hausanschrift Kaiserswerther Straße 390
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Parkhäuser

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Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Abteilung Untere Landschaftsbehörde, Grünplanung und Neubau
68
40200 Düsseldorf
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21. Mai 2012 | 06:25 Uhr

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