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Auftrag auf Einäscherung im städtischen Krematorium

2012-04-03T17:20:38+00:00 TMP_00000 Auftrag auf Einäscherung im städtischen Krematorium

Vor der Einäscherung findet eine gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau statt. Ein ärztlicher Totenschein allein ist nicht ausreichend. Die Verstorbenen verbleiben bis zur Freigabe durch den Amtsarzt in der Kühlung des Krematoriums. Die Krematoriumsverwaltung ist bemüht den Zeitraum so kurz als möglich zu halten, in der Regel zwei bis drei Tage. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, wird die eigentliche Kremation eingeleitet.

Für die Hinterbliebenen wird ein individueller Service für eine würdige Einäscherung des Toten geboten. Auf Wunsch können die Angehörigen in Absprache mit der Friedhofsverwaltung bei der Kremierung anwesend sein.

Voraussetzungen

Auftrag zur Einäscherung

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Vollmacht

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Durch die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

kurzfristig

Was ist zu bezahlen?

Die Kosten sind abhängig von den Leistungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Sterbefalls entstehen.


Befreiungen

Ja
Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten beim Amt für soziale Sicherung und Integration

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-93929, 89-93933
Infotelefon 0211 89-94800
Telefax 0211 89-29136
E-Mail krematorium@duesseldorf.de
Hausanschrift Bittweg 60
40225 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Abt. Friedhöfe
68
40200 Düsseldorf
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21. Mai 2012 | 06:25 Uhr

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