Auftrag auf Einäscherung im städtischen Krematorium
Vor der Einäscherung findet eine gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau statt. Ein ärztlicher Totenschein allein ist nicht ausreichend. Die Verstorbenen verbleiben bis zur Freigabe durch den Amtsarzt in der Kühlung des Krematoriums. Die Krematoriumsverwaltung ist bemüht den Zeitraum so kurz als möglich zu halten, in der Regel zwei bis drei Tage. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, wird die eigentliche Kremation eingeleitet.
Für die Hinterbliebenen wird ein individueller Service für eine würdige Einäscherung des Toten geboten. Auf Wunsch können die Angehörigen in Absprache mit der Friedhofsverwaltung bei der Kremierung anwesend sein.
Voraussetzungen
Auftrag zur EinäscherungErforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Vollmacht
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Durch die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens.Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Die Kosten sind abhängig von den Leistungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Sterbefalls entstehen.
Befreiungen
JaAntrag auf Übernahme von Bestattungskosten beim Amt für soziale Sicherung und Integration
Ermäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr
und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-93929, 89-93933 |
| Infotelefon 0211 | 89-94800 |
| Telefax 0211 | 89-29136 |
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krematorium@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Bittweg 60
40225 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
40200 DüsseldorfAbt. Friedhöfe |
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