Automatisierte Registrierung von Telefongesprächsdaten in der Kommunalverwaltung Nordrhein-Westfalen
Durch digitale Telekommunikationsanlagen können Informationen über den Anschluß des angerufenen Gesprächspartners sowie über Datum, Uhrzeit und Dauer, Anzahl der Gebühreneinheiten sowie die Nebenstelle, von der aus das Gespräch geführt wurde, erfaßt werden. § 29 DSG NRW gebietet es, Daten des anrufenden Beschäftigten nur in notwendigem Umfang zu erheben.
Dienstgespräche werden üblicherweise mit Nebenstellennummer, Datum und Uhrzeit des Telefonats sowie angefallenen Gebühreneinheiten, außerdem mit anonymisierter (um die letzten 3 Ziffern gekürzter) Zielrufnummer registriert. Dies dient der Kontrolle des Verwaltungshandelns im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 62 Abs. 2 GO NRW). Mit Hilfe dieser Daten ließe sich ferner das Telefonverhalten Beschäftigter durch Vorgesetzte überprüfen. Personalvertretungen vereinbaren deswegen, daß dies nicht zulässig ist.
In einigen Verwaltungsbereichen, in denen Telefonate mit besonders sensiblen Inhalten geführt werden (z.B. Telefonseelsorge, Personalvertretung), gelten Sonderregelungen.
Die Führung von Privatgesprächen wird üblicherweise gestattet. Mittels Eingabe einer Personalkennziffer oder auf ähnlichem Wege werden diese Gespräche als privat gekennzeichnet. Ihre Datenerfassung beschränkt sich auf die zur Abrechnung erforderlichen Angaben (Personalkennziffer und Gesprächsgebühren).
Weiterführende Literatur zu diesem Thema:
- Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.7.1989, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1990, Seite 71
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.5.1986, in: Neue juristische Wochenschrift 1987, Seite 674
- Bertram Schulin/Monika Babl, Rechtsfragen der Telefondatenverarbeitung, in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 1986, Seite 46.
- Knut Amelung/Gerhard Pauli, Einwilligung und Verfügungsbefugnis bei staatlichen Beeinträchtigungen des Fernmeldegeheimnisses i. S. d. Art. 10 GG, in: Monatsschrift Deutsches Recht 1980, Seite 801
- Wolfgang Däubler, Des Fernsprechgeheimnis des Arbeitnehmers, in: Computerrecht 1994, Seite 754
- Büttgen, Ein langer Weg-Telekommunikations-Datenschutzverordnung endlich in Kraft getreten, in: RDV 2001, 6 ff

