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Finanzielle Hilfen

Auch Demenzerkrankte können Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten. Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse, die Sie über die Krankenkasse erreichen.

Eine Übersicht über die finanziellen Hilfen finden Sie auf der Internetseite des Amtes für soziale Sicherung und Integration. Dort ist das breite Spektrum der verschiedenen Hilfearten mit den dazugehörigen Pflegesätzen hinterlegt.

Zur Verbesserung der häuslichen Versorgung können demenzkranke Pflegebedürftige und pflegende Angehörige seit dem 1. Juli 2008 zusätzliche Leistungen nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz bei der Pflegekasse beantragen. Im Kalenderjahr stehen 1.200 Euro oder 2.400 Euro für diese Betreuungsleistungen zweckgebunden zur Verfügung. Diese Leistungen können auch Personen nutzen, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen.

Darüber hinaus gibt es weitere finanzielle Hilfen aus der Pflegeversicherung, wie zum Beispiel für pflegebedingte Umbaumaßnahmen.

Eine Übersicht der finanziellen Hilfen können Sie sich hier herunterladen.
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9. Februar 2012 | 18:54 Uhr

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