Düssel-Pass
Vergünstigungen für Einkommensschwache
Einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger ab Vollendung des 15. Lebensjahres können mit dem Düssel-Pass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Diese gibt es bei den städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport.
Seit 1997 stellt die Stadt den Düssel-Pass aus. Als gesamtstädtisches Angebot steht der Düssel-Pass nicht nur Sozialhilfeberechtigten und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen kostenlos zur Verfügung. Auch die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II können den Düssel-Pass erhalten.
Hotline
Fragen rund um den Düssel-Pass werden unter der Hotline-Nummer 89-2 58 53 gerne beantwortet.
Anträge
Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II stellen ihren Antrag bitte( Formularservice) ausschließlich bei folgenden Stellen (als Nachweis dient der Original-Leistungsbescheid über Arbeitslosengeld II):
- Jobcenter Düsseldorf
Welcher Jobcenter-Bereich für welche Postleitzahl zuständig ist, können Sie über die Standortsuche der Jobcenter ermitteln. - ArbeitslosenZentrum der Zukunftswerkstatt Düsseldorf (ZWD)
Bolkerstraße 14/16
Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr - Caritas für Düsseldorf, Beratungsstelle für Arbeitslose
Klosterstraße 92 und Hubertusstraße 3
Montag bis Mittwoch von 8 bis 12.30 Uhr und
von 13.30 bis 16.30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15 Uhr
Feitag von 8 bis 13 Uhr - Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V.
Ulmenstraße 67
Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr
Freitag von 9 bis 12.30 Uhr
Rather Kreuzweg 43
Mittwoch von 15.30 bis 18.30 Uhr
Wittenberger Weg 108
dienstags alle 14 Tage von 15 bis 17 Uhr
Sozialhilfeberechtigte erhalten ihren Düssel-Pass automatisch. Es muss kein besonderer Antrag gestellt werden.
Personen, denen nur ein geringes Einkommen vergleichbar der Sozialhilfe zur Verfügung steht, müssen den Düssel-Pass schriftlich beantragen. Näheres zu den individuellen Anspruchsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren können Sie unter der Hotline-Nummer 89-2 58 53 erfahren.
Der Vergünstigungskatalog


