Reisepass mit Fingerabdrücken
Ab dem 1.11.2007 Reisepass mit FingerabdrückenZum 1.11.2007 ist die 2. Generation des elektronischen Reisepasses (ePass) eingeführt worden. Damit erfüllt die Bundesrepublik die durch den Europarat gesetzten und EU einheitlichen Anforderungen an Reisedokumente.
Der ePass enthält einen elektronischen Chip, auf dem die Personendaten - die auch in der lesbaren Seite des Reisepasses enthalten sind - die biometrischen Daten des Lichtbildes und dann neu zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Bei der Antragstellung in den Bürgerbüros werden die Fingerabdrücke über einen speziellen Fingerabdruckscanner erfasst - Farbrückstände an den Händen werden dadurch vermieden - und elektronisch an die Bundesdruckerei übermittelt. Nach Fertigstellung des ePasses durch die Bundesdruckerei wird die Datei der Fingerabdrücke dort vernichtet. Sobald der ePass an die Inhaberin beziehungsweise den Inhaber ausgehändigt wurde, werden auch die Fingerabdrücke aus den Antragsunterlagen der Passbehörde beim Einwohnermeldeamt gelöscht. Die Fingerabdrücke sind dann nur noch auf dem elektronischen Chip des ePasses vorhanden.
Mit Hilfe eines speziellen ePass-Lesegerätes können interessierte Passinhaber in jedem Bürgerbüro die auf dem Chip gespeicherten Daten einsehen. Das Auslesen der auf dem Chip des ePass gespeicherten Daten ist darüber hinaus zur Überprüfung der Echtheit des Dokuments und der Identität des Inhabers zulässig. Der Chip darf von Polizeivollzugsbehörden, der Zollverwaltung, den Pass- und Personalausweisbehörden, den Meldebehörden und besonders zertifizierten ausländischen Behörden und öffentlichen Stellen ausgelesen werden.


