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Gültigkeit Reisepapiere

Ferienzeit ist Reisezeit!
Gültigkeit der Reisepapiere jetzt prüfen
Sofortausstellung von vorläufigen Reisepässen und Kinderreisepässen auch in den Bürgerbüros in den Stadtteilen möglich

Sind der Reisepass, der Personalausweis oder der Kinderreisepass bzw. der Kinderausweis noch gültig?

Diese Frage sollten alle, die im in den Urlaub fahren wollen, rechtzeitig klären. Wenn das Ausweispapier für die Reisezeit nicht mehr gilt, sollte umgehend ein Neues beantragt werden. Neue Reisepässe und Personalausweise werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und können nicht mehr verlängert werden.

Das Einwohnermeldeamt rät dazu, rechtzeitig vor Beginn der Reise den Antrag auf Neuausstellung von Dokumenten zu stellen. Eine Antragstellung ist aber gerade innerhalb der Ferienzeiten nicht sinnvoll, da es dann erfahrungsgemäß zu vermehrten Vorsprachen und somit verlängerten Wartezeiten kommt.

Auch Babys brauchen bei Reisen einen Kinderreisepass. Seit Januar 2006 darf der bisherige Kinderausweis nicht mehr verlängert werden. Er behält aber weiterhin bis zum Ablaufdatum seine Gültigkeit. Die Eltern oder gesetzlichen Vertreter müssen einen neuen Kinderreisepass persönlich im Bürgerbüro beantragen. Dafür ist grundsätzlich ein aktuelles (biometrisches) Lichtbild in Frontalaufnahme sowie ab dem 10. Lebensjahr auch die Unterschrift des Kindes erforderlich.

Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe werden auch in den Bürgerbüros in den Stadtteilen direkt ausgestellt und ausgehändigt.

Erfahrungsgemäß steigt das Publikumsaufkommen im Verlauf des Tages kontinuierlich an, so dass Besuche der Bürgerbüros in den früheren Morgenstunden (ab 7.30 Uhr) ratsam sind.

Ausweisdokumente, die vor mehr als sechs Wochen beantragt wurden, liegen zum Abholen bereit.



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22. Mai 2012 | 09:01 Uhr

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