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Melderegisterauskunft über das Internet

Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister. Diese enthalten Daten, die von den Einwohnern erhoben, von Behörden und sonstigen Stellen übermittelt oder sonst amtlich bekannt werden.

Bei einer einfachen Auskunft aus dem Melderegister handelt es sich um Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner, die eindeutig identifizierbar sind. Eine Auskunft aus dem Melderegister kann dann erteilt werden, wenn eine gesuchte Person ausreichend identifiziert werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn neben Vor- und Familiennamen mindestens zwei weitere gespeicherte Daten, zum Beispiel ehemalige Meldeanschrift oder Geburtsdatum, mitgeteilt werden und eine Entsprechung im Melderegister gefunden wird.

Hier gelangen Sie zu der elektronischen Melderegisterauskunft über das Internet.


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Widerspruch gegen die Weiterleitung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Das Bundesamt für Wehrerfassung übersendet Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden Die Meldebehörde übermittelt hierzu auf Grund des § 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes an das Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März Personendaten (Familienname, Vorname, gegenwärtige Anschrift) zu diesem Personenkreis.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben.



Personalausweis

Der neue ePersonalausweis

Seit dem 01.11.2010 wird der bisherige "alte" Personalausweis durch ein völlig neu konzipiertes Dokument abgelöst. Hierzu einige Vorabinformationen: weiter




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10. Februar 2012 | 04:18 Uhr

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