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Personalausweis, neuer elektronischer Personalausweis

Seit dem 1. November 2010 wird der bisherige "alte" Personalausweis durch ein völlig neu konzipiertes Dokument abgelöst.

Hierzu einige Informationen:

  • Die "alten" Personalausweise behalten ihre Gültigkeit. Eine Pflicht zur Erneuerung besteht nicht.
  • Das neue Format entspricht in der Größe dem EU-Führerschein (Scheckkartengröße).
  • Künftig werden nur biometrie-taugliche Lichtbilder Verwendung finden können (wie heute schon beim Reisepass).
  • Die Daten werden in verschlüsselter Form auf einem Chip gespeichert, der von Behörden und besonders zertifizierten Anwendern berührungsfrei ausgelesen werden kann.
  • Optional wird der ePersonalausweis mit Fingerabdrücken versehen werden können, wodurch die Fälschungssicherheit erhöht wird. Eine Pflicht zur Speicherung der Fingerabdrücke besteht nicht.
  • Für den Einsatz im Internet wird es die Möglichkeit geben, sich sicher elektronisch zu identifizieren (eID).
  • Die eID ist bei Personen über 16 Jahren standardmäßig nach der Herstellung eingeschaltet, kann aber auf Antrag deaktiviert werden. Eine spätere Aktivierung/Deaktivierung ist jederzeit möglich. Hierzu übermittelt der Hersteller, die Bundesdruckerei Berlin, künftig der Antragstellerin/dem Antragsteller eine Geheimnummer, eine Entsperrnummer und ein Sperrkennwort für den jeweiligen Personalausweis. Mit diesen Informationen kann die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber den elektronischen Identitätsnachweis sperren und entsperren lassen.
  • Es wird auch die Möglichkeit geben, auf dem Chip eine qualifizierte elektronische Signatur zu speichern. Diese erhalten Sie nicht bei der Passbehörde, sondern bei Drittanbietern ( Liste der der zugelassenen Signaturanbieter).

Achtung:

Die Beantragung ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung in den Bürgerbüros möglich.

Gebühren bei Antragstellung seit dem 1. November 2010


  • 28,80 EURO
  • Ermäßigung: 22,80 EURO, für Antragsteller unter 24 Jahre

    Weitere Gebühren
    • 6 Euro für jedes nachträgliche aktivieren der eID-Funktion
    • 6 Euro für jedes Entsperren des Ausweisdokumentes bei Wiederauffinden nach Verlust
    • 6 Euro für eine Änderung der PIN (Geheimnummer)
  • Broschüre: Alles Wissenwerte zum neuen Personalausweis

Hier erhalten Sie weiter Infos, rund um den neuen Personalausweis
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22. Mai 2012 | 09:01 Uhr

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