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Hinweise zur Biometrietauglichkeit von Lichtbildern

Das Erfordernis zur Beantragung eines Reisepasses ergibt sich grundsätzlich dann, wenn durch das Reiseland eine Einreise nur unter Vorlage eines Reisepasses zugelassen wird. Auch die an einen Reisepass zu stellenden Anforderungen, orientieren sich an den jeweiligen Einreisebestimmungen und werden nicht selten in zwischenstaatlichen Vereinbarungen festgeschrieben.

Die wohl markanteste Eigenschaft, die ein deutscher Reisepass aufweisen muss, ist - neben der Wiedergabe der Fingerabdrücke auf dem integrierten Mikro-Chip - die Biometrietauglichkeit des Lichtbildes. Ein solches Lichtbild dient zur Vermessung bestimmter Merkmale (biometrische Daten, die ebenfalls auf dem Mikro-Chip gespeichert werden) innerhalb des Gesichstfeldes (zum Beispiel Augen, Nase, Mund) und deren Position zueinander. Die Lichtbilder werden dadurch mit den von der Person der Reisenden aufgenommenen biometrischen Merkmalen vergleichbar gemacht, um so die einwandfreie Identität des Reisepassinhabers bestimmen zu können.

Um die Personenidentität anhand der biometrischen Daten feststellen zu können, sind jedoch bestimmte Voraussetzungen an das Lichtbild zu stellen:

Format

  • Gesicht muss von Kinnspitze bis zum oberen Kopfende abgebildet sein.
  • Die linke und rechte Gesichtshälfte muss sichtbar sein.
  • Gesichtshöhe zwischen 32mm und 36mm (Idealfall), jedoch nicht kleiner als 27mm und nicht größer als 40mm (Ausnahme).
  • Vollständige Abbildung des Kopfes, einschließlich der Haare.
  • Das Gesicht muss auf dem Lichtbild zentriert abgebildet sein.

Schärfe und Kontrast

Das Lichtbild muss in allen Bereichen
  • scharf abgebildet
  • kontrastreich
  • und klar sein

Ausleuchtung

Das Gesicht muss

  • gleichmäßig ausgeleuchtet
  • ohne Reflexionen oder Schatten
  • ohne rote Augen
abgebildet sein.

Hintergrund

  • Einfarbig hell (Ideal ist neutral grau)
  • Kontrast zum Gesicht und den Haaren
  • Ohne Muster
  • Keine anderen Personen oder Gegenstände im Bild
  • Keine Schatten

Fotoqualität

  • Foto auf hochwertigem Papier
  • Druckauflösung mindestens 600 dpi
  • Foto muss farbneutral sein und Hauttöne natürlich wiedergeben
  • Keine Knicke und Verunreinigungen
  • Schwarzweiß oder Farbe

Kopfposition und Gesichtsausdruck

  • Kopf darf nicht geneigt oder gedreht sein
  • Möglichst neutraler Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund
  • Gerader Blick in die Kamera

Augen und Blickrichtung

  • Direkter gerader Blicke in die Kamera.
  • Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein.
  • Augen dürfen nicht durch Haare oder Brillengestell verdeckt werden.

Brillenträger

  • Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein
  • Keine Reflexionen auf den Brillengläsern
  • Keine getönten Gläser oder Sonnenbrillen
  • Die Augen dürfen nicht durch den Glasrand oder das Gestell verdeckt werden

Kopfbedeckung und Bekleidung

  • Grundsätzlich keine Kopfbedeckung
  • Ausnahme: Religiöse Gründe - dann muss das Gesicht von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein.
  • Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
  • Es dürfen keine Uniformen oder Uniformteile abgebildet sein

Kinder - Zulässige Abweichungen bis zum vollendeten 10 Lebensjahr

  • Gesicht muss von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende dargestellt sein.
  • Gesichtshöhe zwischen 22mm und 36mm (auch ohne Frisur), jedoch nicht kleiner als 17mm und nicht größer als 40mm.
  • Weitere Ausnahmen bei Säuglingen und Kleinkindern:
    Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind zusätzlich Abweichungen in der
    - Kopfhaltung,
    - im Gesichtsausdruck,
    - hinsichtlich der Augen und der Blickrichtung
    - sowie der Zentrierung des Gesichts auf dem Foto zulässig.
    Zwingend vorgeschrieben ist jedoch die frontale Abbildung des Gesichts.

Bei Beachtung dieser Qualitätsmerkmale ist die Eignung des Fotos für den vorgesehenen Einsatz in Reisepässen gewährleistet. Werden die Anforderungen nicht beachtet, können Antragsteller nicht biometrisch erkannt werden. Außerdem ist die einwandfreie Wiedergabe des Lichtbildes im Reisepass nicht sichergestellt. Dies kann eine erneute Antragstellung erfordern, die zusätzliche Kosten für Antragsteller verursacht.


Bild RPA und KRP
Reisepass
 
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22. Mai 2012 | 09:02 Uhr

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