Ausweisdokumente
Allgemeine Ausweispflicht
Die Ausweispflicht entsteht für jeden Deutschen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Dieser Pflicht kann durch die Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses nachgekommen werden. Dabei ist es egal, ob es sich um vorläufige Dokumente mit kurzfristiger Gültigkeit oder um Dokumente mit regulärer Laufzeit handelt.
Ausreise aus dem Bundesgebiet
Grundsätzlich benötigt jede Person bei einem Grenzübertritt ein Reisedokument. Für Personen ab dem 12. Lebensjahr ist dies in der Regel ein Reisepass (ePass mit auf Mikro-Chip gespeicherten biometrischem Lichtbild und Fingerabdrücken), der auch als vorläufiges Dokument - ohne Mikro-Chip - mit begrenzter Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr ausgestellt werden kann. Für Personen unter 12 Jahren wird für Reisen ins Ausland die Ausstellung eines Kinderreisepasses notwendig. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich
Beim Grenzübertritt in einen der "Schengen-Staaten (Schengener Abkommen)" unterbleibt in der Regel die Kontrolle der Ausweisdokumente beim Grenzübertritt, dennoch sind Sie verpflichtet sich im Ausland ausweisen zu können. Ausreichend ist hier für Personen ab dem 12. Lebensjahr ein Personalausweis - auch ein vorläufiger Personalausweis - oder, bei Personen unter 12 Jahren, der Kinderreisepass. Natürlich wird auch der Reisepass in den Schengen-Staaten anerkannt, sogar dann noch, wenn er nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist.
Herstellungsdauer und Gültigkeit
Der Bundespersonalausweis und der elektronische Reisepass (ePass) werden nach Beantragung bei der Passbehörde ausschließlich durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen. Der ePass kann auch als Express-Pass innerhalb weniger Arbeitstage gegen eine zusätzliche Gebühr durch die Bundesdruckerei geliefert werden.
Wer darüber hinaus kurzfristig ein Ausweisdokument benötigt, kann entweder einen vorläufigen Reisepass oder einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Beide Dokumente können in den Bürgerbüros sofort ausgestellt werden.
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses kann ebenfalls sofort durch die Bürgerbüros vorgenommen werden.
Für eine visumsfreie Einreise in die USA ist allerdings für jeden Reisenden, also auch für Kinder ab dem Tag der Geburt, die Ausstellung des ePasses mit auf Mikro-Chip gespeichertem biometrischem Lichtbild und - ab dem 6. Lebensjahr - den Fingerabdrücken erforderlich.
Die Gültigkeitsdauer der Dokumente Beträgt:
- Personalausweis = 10 Jahre
- Personalausweis unter 24 Jahren = 6 Jahre
- vorläufiger Personalausweis = maximal 3 Monate
- Reisepass (ePass) = 10 Jahre
- Reisepass (ePass) unter 24 Jahren = 6 Jahre
- vorläufiger Reisepass = maximal 1 Jahr
- Kinderreisepass = 6 Jahre und Verlängerungsmöglichkeit bis zum 12. Lebensjahr

